Alle 3 Jahre

ÖGB: Lohn-Runden nur für Frauen

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Nach wie vor verdienen Frauen 40 Prozent weniger als Männer.

„Seit dreißig Jahren höre ich dasselbe, wenn es um die Lohnschere zwischen Frauen und Männern geht. Die Zeit der Appelle ist vorbei. Wenn wir da bei den normalen Kollektivrunden nicht weiterkommen, werden wir eigene Verhandlungen über Frauenlöhne führen“, sagt GPA-Chef Wolfgang Katzian.

Damit macht die Angestelltengewerkschaft als größte Teilorganisation des ÖGB im Vorfeld der Herbstlohnrunde Druck in Sachen Fraueneinkommen. Die GPA ist u. a. für die Kollektivverträge (KV) im Einzelhandel zuständig, in dem 74 Prozent der Beschäftigten weiblich sind.

Frauen verdienen 40 % weniger als Männer
1999 verdienten Frauen um 40 Prozent weniger als Männer. Zehn Jahre später ist die Differenz nicht kleiner geworden: 2009 verdienten Frauen im Jahresdurchschnitt 17.639 Euro, Männer 29.181 Euro. Selbst wenn man Teilzeitbeschäftigung herausrechnet und nur Vollzeitbeschäftigte vergleicht, ist das Bruttojahreseinkommen von Frauen mit 29.513 Euro immer noch um 19 Prozent niedriger als das der Männer mit 36.597 Euro. Schon bisher habe man für niedrigere Einkommen stärkere Lohnerhöhungen verhandelt. „Das reicht aber offenbar nicht“, so Katzian.

Die Sonder-KV-Runden könnten drei Mal in zehn Jahren stattfinden, schlägt Katzian vor. Dabei sollen Lohnerhöhungen, Einstufungen und Berufsverläufe von Frauen analysiert und Maßnahmen zur Anhebung der Fraueneinkommen vereinbart werden. Ähnliche Sonder-KV-Runden gebe es bereits in Finnland.
Insgesamt will Katzian eine Lohnerhöhung, „die mehr als nur ein paar Prozentpunkte über der Inflationsrate liegt“.

Wirtschaft: „Schon bei normalem KV Thema“
Noch hat Katzian seine Idee nicht mit den anderen Gewerkschaften akkordiert. Vonseiten des ÖGB heißt es aber, man begrüße jede Maßnahme zur Anhebung von Fraueneinkommen. Kollektivvertragsverhandler Manfred Engelmann von der Wirtschaftskammer reagiert hingegen zurückhaltend: „Bei den normalen KV-Runden waren wir immer peinlich dar­auf bedacht, das Gleichbehandlungsgebot zu beachten.“

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