Nach Prozess

ÖVP kommentiert Strasser-Urteil nicht

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Spindelegger: Strasser nicht mehr Teil der "Gesinnungsgemeinschaft".

Die Regierungsmitglieder der ÖVP haben sich am Dienstag vor dem Ministerrat geschlossen einer Beurteilung des - nicht rechtskräftigen - Urteils gegen ihren ehemaligen EU-Mandatar und Innenminister Ernst Strasser verweigert. ÖVP-Chef Vizekanzler Michael Spindelegger machte klar, dass die ÖVP mit Strasser nichts mehr zu tun haben wolle.

"Wir haben mit Strasser vor zwei Jahren gebrochen", betonte er. "Er ist nicht mehr Teil unserer Gesinnungsgemeinschaft." Auf die Nachfrage, ob der Ex-Innenminister nicht doch noch Mitglied im ÖAAB sei, erklärte Spindelegger, dass es jedenfalls keine Mitgliedschaft Strassers in der Bundespartei gebe. "Alles andere ist eine Frage der Statuten."



Justizministerin Beatrix Karl (V) wollte das Urteil ebenfalls nicht inhaltlich kommentieren. Der Rechtsspruch belege aber, dass die Justiz "ohne Ansehen der Personen" entscheide, betonte sie. Die ÖVP habe schon längst die Konsequenzen gezogen, Strasser sein kein Parteinmitglied mehr, hielt sie fest.

Angesprochen auf die grundsätzliche Verhältnismäßigkeit der Strafhöhen für Delikte verwies sie auf ihre Pläne zur Überarbeitung des Strafgesetzbuches (StGB). Noch im Jänner soll eine Expertengruppe eingesetzt werden, deren Vorschläge im Jänner 2014 vorliegen sollen. Die Experten würden "ergebnisoffen" beraten, betonte die Ministerin: "Es gibt keine politischen Vorgaben." Karl wünscht sich eine Novellierung des StGB im Jahr 2015.

Änderungen im Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten hält Karl weiterhin nicht für nötig. Gerade die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe ohnehin eine "sehr gelockerte Berichtspflicht", meinte sie in Bezug auf entsprechende Expertenmeinungen.

Äußerst knapp fiel die Wortmeldung von Finanzministerin Maria Fekter (V) zum Strasser-Urteil aus: "Das Gerichtsurteil eines unabhängigen Gerichts kommentiere ich nicht", sagte sie im Vorbeigehen.

Prozess-Finale um Strasser FOTOS

Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der Ex-Innenminister muss vier Jahre ins Gefängnis.

Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.

Der Richter glaubte Strasser kein Wort. Nach den Plädoyers von Staatsanwältin Maruna und Verteidiger Kralik fiel das Urteil: Der Ex-Innenminister muss vier Jahre hinter Gitter.

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