Verfassungsfrage

ÖVP verschleppt Wahl im Burgenland

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Die Schwarzen wollen den neuen Landtag lieber Ende Mai wählen statt am Anfang, weil sie die Nähe zur Bundespräsidentenwahl fürchten.

Das gab’s noch nie in der Zweiten Republik: Die ÖVP blockierte am Dienstag zugunsten ihrer burgenländischen Landesgruppe im Ministerrat in Wien den Auflösungsbeschluss des Burgenländischen Landtags. Die Folge: Der fix vorgesehene Wahltermin 2. Mai dürfte platzen. Prompt griff der burgenländische ÖVP-Spitzenkandidat Franz Steindl am Mittwoch die „Amtshilfe“ durch die Bundes-ÖVP auf: Als für die Wahl zuständiger Landesrat verkündete er den 30. Mai als Wahltermin für die Landtagswahl.

„Tag der Feuerwehr“
Sein Argument: Der 2. Mai sei der „Tag der Feuerwehr“ im Burgenland – und die darauf folgenden Sonntage: Muttertag, Pfingsten bzw. (der 16.) Ersatztag für die Bundespräsidentenwahl.

Niessl kontert mit Gutachten
SPÖ-Landeshauptmann Hans Niessl gibt aber nicht auf: In ÖSTERREICH wirft er der ÖVP nicht nur vor „dass sie in Richtung Verfassungsbruch geht“. Niessl will ein Gutachten bei Verfassungsrechtler Heinz Mayer in Auftrag geben: „In der Landesverfassung steht, dass die Wahl ,frühestmöglich‘ stattzufinden hat. Professor Mayer soll feststellen, ob es sich beim Verhalten von Landeshauptmannstellvertreter Steindl um Verfassungsbruch handelt.“ Falle das Gutachten entsprechend aus, geht Niessl davon aus, dass Steindl einlenkt: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ÖVP wissentlich die Verfassung bricht.“

Rache für Eberau
Polit-Insider sehen zwei Gründe für die Verzögerungstaktik: Bei einem Termin kurz nach der Präsidentenwahl befürchtet Steindl, dass Niessls SPÖ durch einen Fischer-Sieg Aufwind erhält. Und: Am 21. März ist die Volksbefragung zum Asyllager Eberau – auch zu diesem Termin will Steindl möglichst große Distanz gewinnen.

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