Vorschlag

ÖVP will Parlament geheimer machen

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Die anderen Parteien reagieren mit scharfer Kritik auf die VP-Idee.

Der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) hat die Kritik an seinem Vorschlag für eine Neuregelung der parlamentarischen Geheimhaltungsregeln zurückgewiesen. Es gehe nicht um eine Verschärfung, sondern um die Regelung von geheim zu haltenden Ausnahmefällen bei der Abschaffung des Amtsgeheimnisses, erklärte Kopf.

Kopf enttäuscht
Er habe das Papier auf Wunsch der Präsidialkonferenz in Zusammenarbeit mit der Parlamentsdirektion als Diskussionsgrundlage für die Präsidialkonferenz am Dienstag erstellt, so Kopf in einer Stellungnahme. Der Nationalratspräsident zeigte sich "enttäuscht" darüber, dass dieses Papier "offenbar von einem Sitzungsteilnehmer noch vor einer ersten Erörterung den Medien zugespielt und von einzelnen Parteienvertretern sogleich auch in seiner Intention bewusst oder unbewusst falsch interpretiert worden sei."

Zu der im Papier beschriebenen "Geheimschutzordnung" merkte der Präsident an, dass diese keinesfalls eine Verschärfung darstelle: "Was hier von Kritikern als Verschärfung dargestellt wird, ist nichts anderes als die Regelung der geheim zu haltenden Ausnahmefälle bei der Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Und wer, wenn nicht der Verfasser, soll ein Dokument klassifizieren?" Er betonte aber, dass das Parlament diese Klassifizierung seiner Vorstellung nach jedoch ändern können sollte, "wenn sie ihm zu streng erscheint".

Kopf verwies darauf, dass mit der geplanten Abschaffung des Amtsgeheimnisses die öffentliche Zugänglichkeit von amtlichen Dokumenten künftig als Regelfall gelte. "Daher braucht es nunmehr Regelungen zum Schutz von persönlichen oder wirtschaftlichen Rechten einzelner Staatsbürger oder von staatlichen Geheimnissen, deren Veröffentlichung die wirtschaftlichen Interessen, die äußere oder innere Sicherheit oder eine taktische Position Österreichs gefährden könnte."

"Falsche Behauptung"
Zum Thema Berichterstattung über soziale Medien sagte Kopf, es sei "eine völlig falsche Behauptung", dass er die Verwendung von Twitter oder Facebook in nicht öffentlichen Sitzungen verbieten wolle. Es sei aber ein Faktum, dass gemäß der geltenden Geschäftsordnung Ausschusssitzungen "in der Regel nicht öffentlich sind". Dieser Umstand verlange nach einer Befassung mit der Frage des Berichtens aus solchen Sitzungen über Soziale Medien. So lange aber Ausschusssitzungen als "nicht öffentlich" eingestuft sind, sei für ihn klar, dass eine detaillierte "Liveberichterstattung" aus solchen Sitzungen über Soziale Medien unzulässig sei.

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