Gerichtsentscheid

Österreich darf nach Kroatien abschieben

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Über die Balkanroute kamen bis vor einem Jahr Hunderttausende Flüchtlinge. Viele müssen jetzt zurück nach Kroatien.

Es ist ein wegweisendes Urteil, das nur auf den ersten Blick kom­pliziert-technisch klingt: „Kroatien muss Asylwerber aus Österreich prüfen.“

Im Klartext: Die Flüchtlinge, die während des großen Migrationsstroms 2015 und 2016 nach Österreich kamen, müssen nicht bei uns auf Asyltauglichkeit geprüft werden – das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wir dürfen die Asylsuchenden, die über die serbisch-kroatische Grenze kamen, nach Kroatien abschieben – es sind Hunderte Fälle.

Grenzübertritt war nicht legal – Kroatien zuständig

Dublin-Richtlinie. Erklärung der Entscheidung: Die Dublin-Richtlinie – ein Flüchtling muss im ersten EU-Land, das er betritt, den Asylantrag stellen – gilt auch für die völlig außergewöhnliche Situation der beiden Vorjahre.

Der konkrete Fall: Der EuGH gab den heimischen Behörden recht. Sie haben zwei afghanischen Familien das Verfahren in Österreich verwehrt und sie an Kroatien verwiesen. Auch der EuGH sagt: Sie haben die Grenze „illegal“ überschritten.

Das Innenministerium sieht sich jetzt im Recht. Sprecher Karl-Heinz Grundböck: „Der EuGH hat uns vollinhaltlich bestätigt.“

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