Besuch in Wien

Österreich ließ Polanski laufen

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Regisseur Roman Polanski wurde am Samstag in der Schweiz verhaftet. Die österreichischen Behörden haben ihn hingegen bisher laufen lassen.

Manche sind gleicher: Für Starregisseur Roman Polanski klickten am Samstagabend in Zürich die Handschellen – wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen . Nur: Die Tat beging er vor mittlerweile 32 Jahren. Seit 1978 wurde er per US-Haftbefehl gesucht, seit Ende 2005 fahndeten die Behörden weltweit nach dem Künstler.

Doch Polanski, der die französische Staatsbürgerschaft hat, reiste jahrelang durch ganz Europa, völlig unbehelligt. In der Schweiz hielt er sich besonders oft auf, weil er in Gstaad ein Ferienhaus besitzt. Am Wochenende wollte er sich beim Zürcher Filmfestival den Preis für sein Lebenswerk abholen.

Polanski war vor zwei Wochen unbehelligt in Wien
Polanski war vor kurzem auch in Österreich zu Gast: Am 16. September feierte er im Wiener Ronacher die Neuaufnahme seines Musicals Tanz der Vampire. Auch in den 1990er Jahren war er öfters in Wien. Warum ihn nun die Schweizer Behörden verhafteten und nie die österreichischen, erklärt man im Justizministerium so: "Seitens Österreich war er nicht zur Verhaftung ausgeschrieben, wie in allen anderen europäischen Staaten nicht. Die US-Behörden haben das uns gegenüber auch nicht prioritär behandelt.“

Staranwalt Ainedter: „Das wurde vielleicht verschlafen“
Rechtsanwalt Manfred Ainedter meint hingegen: „Wenn es eine internationale Fahndung gegeben hat, dann haben sie das möglicherweise verschlafen.“ Sein Kollege Raoul Wagner gibt zu bedenken, dass es in der EU keine Grenzkontrollen mehr gibt und die Behörden nicht immer wissen könnten, wo sich Polanski gerade aufhält. „Auch die Schweizer haben sich bisher nicht sehr darum gekümmert.“ Polanski könnten nun die Auslieferung in die USA und eine mehrjährige Haft drohen (siehe rechts).

In der Filmszene herrscht Empörung über die Festnahme. Anwalt Wagner hat dafür kein Verständnis: „Es ist die Pflicht der Schweiz, so zu handeln. Und es geht immerhin um Vergewaltigung.“

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