Immunität aufgehoben

Parlament liefert Martin aus - alle dafür

Teilen

EU-Parlament hat ohne Gegenstimme Immunität von Hans-Peter Martin aufgehoben.

„Jetzt können wir endlich ermitteln“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien erleichtert. Denn das EU-Parlament hat gestern die Immunität des Abgeordneten Hans-Peter Martin aufgehoben. Der Beschluss erfolgte ohne weitere Debatte, die Abstimmung erfolgte per Handzeichen. Teilnehmer konnten niemanden (!) ausmachen, der gegen die Aufhebung stimmte.

Schon im Juli war seine Auslieferung im Rechtsausschuss einstimmig beschlossen worden. Martin Ehrenhauser, ehemaliger Mitarbeiter Martins, der seinen Ex-Chef bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat, sagt zu ÖSTERREICH: „Es ist wichtig, dass die Aufhebung jetzt endlich passiert ist. Aber seit der Sachverhaltsdarstellung im April ist schon viel zu viel Zeit vergangen. Die Gefahr, dass Martin inzwischen etwas verdunkelt hat, ist hoch.“

Staatsanwaltschaft öffnet alle Konten von Martin
Dem einstigen Parade-Aufdecker Hans-Peter Martin steht nun ein heißer Herbst bevor: Die Justiz wirft ihm Betrug und Untreue vor. Nach Aufhebung der Immunität werden die Staatsanwälte jetzt sämt­liche Konten von Martin öffnen und Hausdurchsuchungen an seinen Wohnsitzen durchführen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vorwurf: Steuergelder von einer Million abgezweigt
Martin, der bisher alle Vorwürfe bestreitet, muss außerdem zur Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft erscheinen. Hier muss er Rechenschaft ab­legen über dubiose Architektenhonorare, aufgeblasene Rechnungen an Freunde und eine Zahlungen an seine Frau Heike Kummer in der Höhe von über 50.000 Euro. Ehrenhauser wirft Martin vor, aus der Wahlkampfkostenrückerstattung Steuergelder in der Höhe von über einer Million Euro abgezweigt zu haben.

Sollte es zum Prozess kommen, woran niemand mehr zweifelt, wird es für Martin richtig brenzlig: Auf die Delikte stehen bis zu zehn Jahre Haft, wenn der Schaden 50.000 Euro überschreitet.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.