Knalleffekt

Peter Pilz: Alle Verfahren eingestellt

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Alle Verfahren gegen Ex-Listen-Chef Peter Pilz eingestellt.

Wie heute bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Verfahren wegen sexueller Belästigung gegen Peter Pilz zur Gänze eingestellt. Die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium genehmigten die Einstellung. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Thomas Willam.

Vorfall in Alpbach zwar "verfolgenswert", aber verjährt

Der Vorfall in Alpbach sei zwar "allenfalls verfolgenswert" gewesen, war aber bereits verjährt, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegenüber oe24. Sowohl die betroffene Mitarbeiterin des grünen Parlamentsklubs, die Pilz verbale und körperliche Belästigungen vorgeworfen hatte, als auch die Mitarbeiterin der Europäischen Volkspartei, die der damalige Grün-Mandatar am Rande des Forums Alpbach begrapscht haben soll, hätten der Anklagebehörde keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Bei letzterem Fall wäre überdies eine "allenfalls stattgefundene sexuelle Belästigung" verjährt, so die Innsbrucker Staatsanwaltschaft. Die betroffene Frau habe zwar übereinstimmend mit zwei Augenzeugen davon berichtet, beim Forum zu später Stunde ohne Gewaltanwendung an mehreren Körperstellen berührt worden zu sein. Die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilte sie laut Staatsanwaltschaft aber nicht.
 

Auch Ermittlungen zu weiteren Fällen eingestellt

In dem Fall der grünen Mitarbeiterin wurde der Staatsanwaltschaft die Identität der Frau nicht bekannt gegeben. Sie ließ durch ihre Rechtsanwältin mitteilen, dass die Vorfälle ihrer Ansicht nach strafrechtlich nicht relevant seien. Auch hier wurden die Ermittlungen eingestellt.

Einstellung "mangels Beweisen"

Der dritte "Themenkomplex" drehte sich um jene vier Frauen, die sich bei der Wochenzeitung "Falter" gemeldet und von angeblichen Übergriffen berichtet hatten. Die Staatsanwaltschaft erhielt die Identitäten von zwei der Frauen. Beide hätten jeweils einen Vorfall beschrieben, durch den sie sich belästigt gefühlt haben. Dabei sei aber kein Straftatbestand erfüllt worden. Die Namen der anderen beiden Frauen seien der Staatsanwaltschaft nicht bekannt, hieß es. Der sich aus dem Bericht der Wochenzeitung ergebende Hinweis, die Frauen könnten Opfer einer sexuellen Belästigung geworden sein, sei damit nicht mehr überprüfbar. Daher erfolgte die Einstellung "mangels Beweisen".

Pressekonferenz am Mittwoch

Die Liste Pilz äußerte sich am Dienstag dazu gegenüber der APA nicht, sondern kündigte für Mittwoch eine Pressekonferenz an. Ort und Uhrzeit waren zunächst noch offen.

"Jetzt steht der Rückkehr nichts mehr im Weg"

Mit der Einstellung der Ermittlungen gegen ihn wird Peter Pilz in den Nationalrat zurückkehren. Er hatte Anfang November auf das bei der Wahl als Spitzenkandidat eroberte Mandat verzichtet, als Medien über Vorwürfe sexueller Belästigung gegen ihn berichteten. Schon Mitte Jänner hatte sich der Klub einstimmig für Pilz' Rückkehr ausgesprochen. Die Frage ist nach wie vor, wer dafür auf sein Mandat verzichtet.

"Jetzt steht der Rückkehr nichts mehr im Weg", teilte die Liste Pilz via Facebook mit, nachdem die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Einstellung der Ermittlungen bekanntgegeben hatte. Auch Pilz' erster Kommentar - gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" - war: "Der Rückkehr ins Parlament steht jetzt nichts mehr im Weg." Er geht "fest davon aus, dass ich noch vor der Sommerpause meine Tätigkeit im Parlament wieder aufnehme".

Wer wird für Pilz weichen?

Die Funktion des Klubobmannes der Liste Pilz wird mit Anfang Juni frei - hat doch Peter Kolba (der die Funktion nach Pilz' Abgang übernommen hatte) bereits angekündigt, per 31. Mai aus gesundheitlichen Gründen als Klubchef zurückzutreten. Sein Mandat wollte Kolba allerdings behalten. Und auch von den sieben anderen Abgeordneten hat bisher keiner wissen lassen, dass er zugunsten des Parteigründers darauf verzichten würde. Für Pilz nachgerückt ist - auf einem steirischen Landesmandat - Martha Bißmann. Da er aber auch Spitzenkandidat auf der Bundesliste ist, wären auch diverse Varianten mit Wechsel von Bundes- und Landesmandaten möglich.


 

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