Urteil

Pilz gewinnt vor Gericht gegen Strache

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19.620 Euro: Pilz klagte Strache wegen übler Nachrede – und bekam recht.

Die Genugtuung ist Peter Pilz sichtlich anzumerken: "Auch ein Herr Strache kann sich nicht alles leisten", sagt er. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte jetzt das Urteil gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen übler Nachrede. Strache hatte Pilz 2010 in einem ÖSTERREICH-Streitgespräch mit Grünen-Chefin Eva Glawischnig einen "rechtskräftig Verurteilten" genannt.

Am 13. Jänner war Strache schuldig gesprochen worden und hatte Berufung eingelegt. Doch jetzt entschied auch die zweite In­stanz: "Das Recht auf freie Meinungsäußerung deckt unwahre Tatsachenbehauptungen nicht."

Strache will zur Causa nichts sagen
19.620 Euro beträgt der Streitwert. Dazu kommen noch die Kosten des Berufungsverfahrens, die Strache Pilz ersetzen muss: 1.652 Euro. Eine Berufung ist nicht mehr möglich. ­Gegenüber ÖSTERREICH wollte der FPÖ-Chef keinen Kommentar abgeben.

Pilz: "FPÖ-Strategie der Diffamierung"
Dafür zeigt Pilz sich umso gesprächiger: "Das ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Niederlage für ihn. Damit hat die FPÖ-Strategie, vom Abgeordneten bis zum Flüchtlingskind alle systematisch zu diffamieren, Schiffbruch erlitten."

Strache hatte Glawischnig im ÖSTERREICH-Streitgespräch vorgeworfen: "Sie verbreiten Lügen und schützen Kriminelle. Der Vater von Arigona und ihre Brüder waren kriminell." Glawischnig: "Sie unterstützen die Russenmafia! Nicht Arigona oder ihre zwei kleinen Geschwister sind kriminell, sondern diese Leute, denen das FPK Staatsbürgerschaften anbietet." Strache: "Der einzige rechtskräftig Verurteilte ist Ihr Peter Pilz."

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