11. März 2010 18:19
Der prominenteste der derzeit rund 2.000 Untersuchungshäftlinge des Landes
könnte zu jenen gehören, die als Erste von einer Neuerung aus dem Hause
Bandion-Ortner profitieren: Heute will die Justizministerin ihr Projekt
einer elektronischen Fußfessel vorstellen. Claudia Bandion-Ortner, die als
Richterin den Bawag-Prozess gegen Helmut Elsner geleitet hat, könnte nun als
Justizministerin dafür sorgen, dass ihr einstiger Delinquent bald freigeht.
Richter könnte Elsner ein Stück Freiheit schenken
Wie
ÖSTERREICH aus Regierungskreisen erfuhr, soll das Projekt „elektronische
Fußfessel“ für mehrere Gruppen von Häftlingen gelten:
- Ein Richter kann einem Untersuchungshäftling erlauben, die
elektronische Fußfessel zu tragen, wenn der „Zweck der U-Haft, also die
Verhinderung von Fluchtgefahr oder Tatbegehungsgefahr, gebannt
scheint“.
- Bei Altfällen, zu denen Elsner gehört, der schon seit drei Jahren in
U-Haft sitzt, entscheidet nicht ein Gericht, sondern die zuständige
Justizanstalt.
- Ebenfalls mit der Fußfessel ausgestattet werden könnten künftig, so ein
Justiz-Insider, „Strafgefangene für geringe Vergehen und Gefangene, die
kurz vor Haftende schon im gelockerten Vollzug sind“.
Ab 100 Meter Entfernung gibt es Fluchtalarm
Aus Kostengründen
hat sich Bandion-Ortner offenbar nicht für den mittlerweile globalen
GPS-Standard entschieden, der laut einem der Verhandler des Projekts „noch
immer zu teuer und zu ungenau ist, also sehr viele Fehlalarme auslösen
würde“.
Stattdessen wird am Fußknöchel des Häftlings ein Sender montiert, der an
einen Empfänger in der Wohnung elektronisch übermittelt, wie weit man gerade
von der Wohnung entfernt ist. Vermutlich wird man sich nur rund 100 Meter
Luftlinie von dieser Empfängerstation entfernen dürfen, die mit einem Server
in der Strafvollzugsanstalt verbunden ist – wo bei Flucht automatisch ein
Alarm ausgelöst wird.
Für Häftlinge kommt dieses System pro Einsatztag laut Bandion-Ortner
deutlich billiger als ein Tag in der Zelle. Was in Zeiten der Budgetnot ein
praktisch unschlagbares Argument ist.
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ÖSTERREICH: Frau Elsner, heute wird Justizministerin
Claudia Bandion-Ortner das Fußfessel-Modell vorstellen. Ihr Mann
könnte dadurch im Sommer nach Hause kommen … Ruth
Elsner: Ich bin dagegen, dass mein Mann mit einer Fußfessel nach
Hause kommt, weil es bei ihm keinen Grund für die U-Haft und auch
keine Fluchtgefahr gibt. Er ist ohne Auflagen freizulassen. ÖSTERREICH:
Sind Sie auch dagegen, wenn Ihnen die Justiz nur diese Möglichkeit in
Aussicht stellt? Elsner: Dieses Modell ist im Fall meines
Mannes nicht anwendbar. Denn mein Mann muss regelmäßig zu
Untersuchungen ins Spital. ÖSTERREICH: Die
Krankenhausbesuche könnte man vorab anmelden … Elsner:
Und was mache ich, wenn er mitten in der Nacht ins Krankenhaus muss?
Da werde ich sicher keinen Justizbeamten erreichen, der die
Alarmfunktion ausschaltet. Außerdem lasse ich meinen Mann nicht wie
einen Hund an die Leine binden. Bei 100 Meter Reichweite kann er nicht
einmal einen Spaziergang vor dem Haus machen.
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