Rot-Schwarzer Disput

Keiner ist für die Post zuständig

Teilen

Bures will, dass Pröll Postämterschließungen per Weisung verbietet. Lopatka antwortet, Pröll sei nicht zuständig, nur sie selbst könne das tun.

ÖVP-Finanzminister Josef Pröll soll als Eigentümervertreter mit einer Weisung an die Post verhindern, dass Postämter geschlossen werden - Das fordert SPÖ-Infrastrukturministerin Doris Bures.

Frage des Geldes
Das Postmarktgesetz hätte eigentlich am Dienstag im Ministerrat abgesegnet werden sollen, die Koalition hat sich aber nicht einigen können. Die Novelle soll u.a. "faire" Bedingungen in einem völlig liberalisierten Postmarkt schaffen und die Schließung von Postämtern regeln. Zentrale Streitpunkte im Postmarktgesetz sind die Entlohnung von Zustellern und die Mitsprache der Bürgermeister bei jenen Postämtern, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden sollen.

Bures gegen Lohndumping
Bures will - mit Unterstützung der Gewerkschaft - im Gesetz festschreiben, dass in der Branche künftig der Kollektivvertrag der Güterbeförderer gilt. Damit soll Lohndumping verhindert werden. Im Gegensatz dazu will die ÖVP - mit Unterstützung der Wirtschaftskammer - die Entlohnung außerhalb des Gesetzes regeln. Grundsätzlich sollten sich die Sozialpartner darüber einigen, findet die ÖVP.

Ortschefs sollen mitreden
Außerdem hat Bures im Endspurt der Verhandlungen gefordert, dass bei den rund 300 Postämtern, die von der Post bereits zur Schließung angemeldet wurden, die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden rückwirkend das Recht bekommen, die Schließung abzulehnen. Das sei verfassungswidrig, kritisiert die ÖVP und würde die Verfahren verzögern bis Ende September.

Post-Partner-System klappt nicht
Offenbar ist auch das Vertrauen in die Post sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während die ÖVP darauf verweist, dass sich die Post freiwillig verpflichtet hat, für jedes geschlossene Postamt einen Post-Partner zu finden, verweist man im Büro von Bures darauf, dass die Post früher nur 20 Prozent der geschlossenen Filialen ersetzt habe. Die Übergangsregelung im Gesetz solle nur "Klarheit schaffen" und dafür sorgen, dass die Post nicht nur in den Städten sondern auch am Land flächendeckend vertreten ist.

Über das Postmarktgesetz wird noch verhandelt, aber mit Ausnahme der Schließungen greift das Gesetz erst 2011 mit der Liberalisierung des Marktes. Kleinere Punkte wie die leidigen Hausbriefkästen sind ebenfalls noch nicht endgültig geklärt.

Pröll gar nicht zuständig?
Die ÖVP schießt den Ball zurück. ÖVP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka meint zu Bures' Ansinnen, sie selbst sei die Einzige, die mittels Bescheid die Schließung von Postämtern verhindern könne, und nicht der Finanzminister. Nur sie könne auf Basis des Postmarktgesetzes gegen Schließungen vorgehen - wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind. Die Forderung nach einer Eigentümerweisung an die börsenotierte AG sei ein "Ablenkungsmanöver". Seit der Verstaatlichtenkrise sei die ÖIAG als Eigentümerin zuständig. Weisungen des Ministers an die ÖIAG seien aktienrechtlich nicht zulässig.

In Lopatkas Umfeld verweist man außerdem darauf, dass die Infrastrukturministerin mit einer Verordnung allgemeine Bedingungen für die Schließung von Postämtern festlegen könne.

Es gibt eine Vereinbarung der damaligen SPÖ-ÖVP-Koalition mit der Post von Ende 2008, wonach ab 1. Juli rund 300 Postämter geschlossen werden dürfen, wenn stattdessen Post-Partner gefunden werden. Ein Gesetz ist das aber nicht, eben nur eine Abmachung zwischen Regierung und Unternehmen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.