Mangelhaft umgesetzt

RH-Kritik: Gesundheitsreform '05 floppte

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Die österreichweite, bereichsübergreifende Leistungsangebotsplanung ist immer noch nicht realisiert.

In einem aktuellen Bericht kritisiert der Rechnungshof (RH), dass die Gesundheitsreform 2005 noch immer nicht vollständig umgesetzt worden ist. Eine österreichweite, integrierte Leistungsangebotsplanung für alle Bereiche der Gesundheitsversorgung wurde demnach bisher nicht realisiert, auch fehle beispielsweise eine transparente und umfassende Darstellung der Finanzierung der öffentlichen Spitäler.

Prüfungsziele
Ziel der Prüfung des RH, durchgeführt von Februar bis Juni 2009, war die Beurteilung der Umsetzung von Teilbereichen der Gesundheitsreform 2005 mit einem Länderschwerpunkt Tirol und Wien. Auch angesehen wurden die Landesgesundheitsfonds von Tirol und Wien - die Landesgesundheitsfonds (LGF) wurden ebenso wie die Bundesgesundheitsagentur im Rahmen der Reform eingerichtet. Die Gelder wurden seitdem überwiegend zur Finanzierung der Leistungen der öffentlichen Spitäler verwendet.

Gesundheitsfonds
Die Landesgesundheitsfonds sind dabei unterschiedlich ausgestaltet, wie der RH feststellte: So unterlag der Tiroler Gesundheitsfonds der Aufsicht der Landesregierung, gegenüber dem Wiener Gesundheitsfonds bestand hingegen keine Aufsicht. Auch die Finanzierung erfolgte unterschiedlich, so konnte der Wiener Gesundheitsfonds im Gegensatz zum Tiroler im Wesentlichen nur auf die Pflichtbeiträge (etwa vom Bund oder den Sozialversicherungsträgern) zurückgreifen. Der RH kritisiert nun, dass entgegen den Reformvereinbarungen von 2005 und auch 2008 die Rechnungsabschlüsse der Krankenanstaltenverbände und der Sozialversicherung in den Landesgesundheitsfonds "weder transparent noch vollständig dargestellt" waren.

Bedenken äußerte der RH auch im Zusammenhang mit der "Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung", deren Ziel es war, ein österreichweit einheitliches leistungsorientiertes Vergütungssystem zu entwickeln. Die Länder hatten dabei Gestaltungsspielraum, wodurch die Abrechnungen etwa beim Tiroler und Wiener Gesundheitsfonds unterschiedlich erfolgten. Dementsprechend seien die Abrechnungsergebnisse nicht vergleichbar, lautet die Kritik.

Leistungsangebotsplanung
Die Reform sah auch eine österreichweite integrierte Leistungsangebotsplanung vor, die alle Bereiche der Gesundheitsversorgung (stationärer und ambulanter Bereich, Rehabilitation, Nahtstellen zum Pflegebereich) umfassen sollte - dazu gehörten auch die "Regionalen Strukturpläne Gesundheit". Der RH stößt sich daran, dass es für diese Pläne keine Vorgaben gegeben habe, was wiederum einen Vergleich zwischen den Ländern erschwere. Anfang 2009 lagen in Tirol und Wien außerdem noch gar keine Regionalen Strukturpläne vor.

Im Gegensatz zur stationären Versorgung existierte für den ambulanten Bereich weiters keine bundesweit einheitliche Diagnosen-und Leistungsdokumentation, was mit der Reform eigentlich geändert hätte werden sollen - wurde es aber laut RH bisher nicht. Auch Einsparungen und Maßnahmen, um die Effizienz zu steigen, wurden im Zuge der Reform im Ausmaß von 300 Mio. Euro vereinbart, nicht festgelegt wurde aber etwa ein konkreter Zeitraum. Ein entsprechender Evaluierungsbericht, der übrigens rund 13.000 Euro kostete, ist für den RH nicht nachvollziehbar. Dass in den Vereinbarungen 2008 dann überhaupt darauf verzichtet wurde, die Sparziele zu beziffern, beurteilte der RH ebenfalls als nicht wirklich sinnvoll.

Nicht ausreichend genutzt wird dem RH zufolge der sogenannte Reformpool, dessen Ziel es war, medizinische Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich bzw. umgekehrt zu verlagern, wenn diese dort kostengünstiger wären. In Wien gab es bis Ende 2008 fünf solcher Projekte, wovon eines beendet wurde, in Tirol gab es drei, wovon bisher keines abgeschlossen wurde.

Angesehen hat sich der RH auch die Verrechnung ausländischer "Gastpatienten", auf die zwischen 2005 und 2007 im Jahresdurchschnitt rund 27.000 stationäre Aufenthalte entfielen. Die Kostenerstattung verläuft mehrstufig, was dazu führte, dass das Geld in diesen Jahren etwa beim Wiener Gesundheitsfonds durchschnittlich erst nach 3,85 Jahren eintraf - der RH schätzt, dass durch diese lange Erstattungsdauer allein in Wien Kosten von rund 1,6 Mio. Euro entstanden sind.

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