Budgetbegleitgesetz

RH und VfGH kritisieren Sparpläne

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Mit Ende der Begutachtungsfrist tauchen neue Kritikpunkte auf.

Die Begutachtungsfrist für die von der Regierung ausgearbeiteten "Budgetbegleitgesetze" ist am Mittwoch abgelaufen und hat wie erwartet eine Unzahl an Einwänden zutage gefördert. Beim Verfassungsdienst im Kanzleramt stößt insbesondere das Sparpaket von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) auf Kritik. Der Rechnungshof kritisiert nicht nachvollziehbare Sparposten. Und auch der südafrikanische Botschafter hat sich mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet: Er lehnt die Flugticketabgabe ab.

Gehaltskürzung
Der Verfassungsdienst warnt die Justiz, dass die geplante Gehaltskürzung für Rechtspraktikanten (von 1.274,2 auf 1.010 Euro monatlich) vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als "unsachlich" gewertet werden könnte. Der VfGH habe nämlich in der Vergangenheit schon die Kürzung der ohnehin niedrigen Praktikantengehälter um 14 Prozent bemängelt, nun gehe es um über 20 Prozent. Außerdem bemängelten die Verfassungsrichter, "dass es unsachlich erscheint, die kleinere und wirtschaftlich schwächere Gruppe von Rechtspraktikanten erheblich stärker (als etwa Richter und Richteramtsanwärter) zu belasten".

Auch dass künftig zwar Haftstrafen weiterhin bedingt nachgesehen werden können, Geldstrafen aber nur noch zur Hälfte, ist für den Verfassungsdienst nicht nachvollziehbar. Und bei der Anhebung der Gebühren für Firmenbuchabfragen meldet der Verfassungsdienst Bedenken an, dass die "Eingabegebühr" von 909 Euro je Sammelanfrage zu hoch sein könnte. Etwas süffisant wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Änderungen nach Angaben des Justizministeriums ja eigentlich "für alle Personen den Zugang zum Recht verbessern" sollten.

Krankenkassen
Der Rechnungshof fordert indessen eine nachhaltige Sanierung der Krankenkassen und warnt, dass die künftig für den Kassenstrukturfonds geplanten 40 Mio. Euro nicht ausreichen werden, um die 2011 und 2012 erwarteten Verluste abzufangen. Außerdem weist die Kontrollbehörde des Parlaments darauf hin, dass künftig auch Trinkwasserversorger einen Beitrag zur Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) leisten müssen, dieser Beitrag in den Erläuterungen aber nicht näher beziffert wurde.

Kostenschätzung
Ebenfalls vermisst der Rechnungshof konkrete Kostenschätzungen bei anderen Projekten - etwa der Anhebung der Beitragssätze in der Bauernsozialversicherung, beim geplanten Fonds zur Verhinderung und Bekämpfung von Tierseuchen. Zahlreiche Kostenschätzungen sind für die Prüfer außerdem nicht nachvollziehbar - von kleineren Posten wie den 600.000 Euro Mehreinnahmen durch erhöhte Konsulartarife bis zu größeren Posten wie den im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft erwarteten Einsparungen von 92 Mio. Euro an Fördermitteln.

Südafrika gegen Flugticketabgabe
Ein ungewöhnlicher Einwand gegen die Flugticketabgabe kommt indessen aus diplomatischen Kreisen. Die Botschaft der Republik Südafrika teilt nämlich mit, dass sie zwar "die souveräne Gesetzgebung der österreichischen Bundesregierung anerkennt und respektiert", aber doch davor warnt, Flüge an das Kap mit der höchsten Flugticketabgabe von 35 Euro zu belegen. Der Botschafter sieht damit Geschäftsreisen und Tourismus gefährdet und warnt vor Auswirkungen auf den gesamten afrikanischen Kontinent, für den Südafrika als Transitpunkt fungiere.

   Eher unerwartet zu Wort meldet sich auch der Arbeitersamariterbund in Sachen Mineralölsteuer. Nach Ansicht der Rettungsorganisation steht die angestrebte Reduktion des CO2-Ausstoßes nämlich im diametralen Widerspruch mit Sinn und Zweck des Rettungswesens. Die Samariter fordern daher eine Rückerstattung nach Vorbild der Bauern: "Wie die Land- und Forstwirtschaft sollte auch für gemeinnützige Rettungs- und Krankentransportdienste eine Sonderregelung zur Mineralölsteuerrückerstattung in das Mineralölsteuergesetz integriert werden."

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