29. April 2008 11:46
Die Koalition atmet durch: Sie hatte mühsam um ein neues Tabakgesetz
gerungen – am Dienstag stieg nach Verhandlungen zwischen Andrea Kdolsky
(ÖVP) und Erwin Buchinger (SPÖ) endlich weißer Rauch auf. ÖSTERREICH
berichtete den Kompromiss bereits am Samstag. Die Einigung wurde schließlich
am Mittwoch im Ministerrat präsentiert. Eine Einigung, die sowohl für
Raucher als auch Wirte teuer werden kann, wenn sie sich nicht an die
Vorschriften halten. Es drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.
Hier
geht's zu allen Nichtraucherlokalen
So sieht der Kompromiss aus: Gaststätten mit nur einem Raum haben grünes
Licht fürs Rauchen, wenn sie kleiner als 50 m² sind. Für größere Lokale
gilt: Sie müssen sich als Nichtraucher-Lokal deklarieren oder zwischen
Raucher- und Nichtraucherbereich splitten. Die Fläche für Nichtraucher soll
jedenfalls größer sein. Diese Regelung gilt für Lokale bis zu 80 m².
Strafen bis zu 10.000 Euro
Bestraft werden sollen künftig
sowohl Wirte, die die neuen Bestimmungen nicht umsetzen, als auch Gäste, die
sich an das Verbot nicht halten. Gästen drohen Verwaltungsstrafen zwischen
100 und 1.000 Euro, Lokalbesitzer können zu einer Summe zwischen 2.000 und
10.000 Euro verdonnert werden.
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Schutz der Gäste
Raucher-Freiheit für Mini-Lokale Bei sehr kleinen
Gaststätten bis zu 50 m² soll es für den Wirt Wahlfreiheit geben, ob
er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal will.
BH-Bewilligung für mittlere Lokale Lokale zwischen
50 bis 80 m² brauchen künftig die Bewilligung der
Bezirkshauptmannschaft fürs Rauchen.
Nichtraucherbereich für Groß-Lokale Ist ein
Betrieb größer als 80 m², muss in jedem Fall ein Nichtraucherbereich
eingerichtet werden.
Betriebe mit zwei Räumen Neues Detail: Sobald ein
Lokal zwei Räume hat (unabhängig von der Größe), ist der größere
Bereich den Nichtrauchern vorbehalten.
Zwei Jahre Übergangsfrist Erhalten Lokale im
mittleren Bereich (50 – 80 m²) keine BH-Bewilligung, muss der Wirt
innerhalb von zwei Jahren Nichtraucherbereiche schaffen.
Aufkleber schaffen Klarheit Bereits im Eingangsbereich
eines jeden Lokals muss ein Aufkleber Auskunft über den Lokaltyp
geben.
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Für Gaststätten, die größenmäßig dazwischen liegen, braucht der Betreiber
für die Raucherlaubnis den Sanktus der Bezirkshauptmannschaft. Falls der
Wirt belegt, dass eine Trennung zu teuer wäre, kann er zwischen
Nichtraucher- und Raucherlokal wählen. Gelingt ihm das nicht, bleibt ihm
eine zweijährige Frist für den Umbau. Alle Lokale sollen mit einem Aufkleber
am Eingang anzeigen, ob es qualmfreie Zonen gibt.
Schutz
Das Gastro-Personal soll unter Passivrauchen nicht
leiden. Deshalb einigten sich die Sozialpartner auf ein Schutzpaket für die
rund 150.000 Beschäftigten. Angestellte dürfen etwa in Raucher-Lokalen
künftig bei voller Abfertigung selbst kündigen, Lehrlinge sollen nicht mehr
in Raucherzonen arbeiten.
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Schutz der Arbeitnehmer
Abfertigungsanspruch Kellner dürfen in Raucherlokalen
künftig selbst kündigen und erhalten trotzdem ihre volle Abfertigung.
Das ist einer der Kernpunkte der Sozialpartner-Einigung.
Gesundheits-Check alle 2 Jahre Das unter Schwarz-Blau
abgeschaffte Lungenröntgen für Gastro-Beschäftigte kommt wieder. Dazu
gibt es intensive medizinische Untersuchungen alle zwei Jahre.
Lehrlinge im Nichtraucherbereich Hier gilt ein absolutes
Verbot: Künftig darf kein Lehrling in einem Raucherbereich
ausgebildet werden.
Raucher-Arbeitsplatz „unzumutbar“ Ein
Nichtraucher bzw. jemand, der in einem Raucherlokal gekündigt hat,
darf vom AMS künftig nicht mehr an Raucherbetriebe vermittelt werden.
Schwangere werden freigestellt Eine Empfehlung gibt es
für Schwangere: Sie sollen ab 2009 in Raucherbetrieben umgehend bei
vollen Bezügen vom Dienst freigestellt werden.
Berufskrankheit Passivrauchen Krankheiten, die durch das
Passivrauchen entstehen, finden Eingang in die Liste der
Berufskrankheiten.
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Lungenkrebs
Wie stark die Belastung für Kellner ist, belegt eine
neue Passivrauch-Studie des Wiener Umweltmediziners Manfred Neuberger und
seines italienischen Kollegen Giuseppe Gorini. In Österreich erkranken 14,7
von 10.000 Gastro-Beschäftigten an Lungenkrebs. Der Bevölkerungsschnitt
beträgt 4,75. Kellner sind somit mehr als dreimal so häufig von Lungenkrebs
betroffen.
Lesen
Sie hier die Reaktionen auf das neue Gesetz