Alles beim Alten

Rechnungshof zerfetzt ORF-Gesetz

Teilen

Laut RH sind seine Empfehlungen für das neue Gesetz kaum aufgenommen worden.

Der Rechnungshof hat wenig Freude mit dem Entwurf für das neue ORF-Gesetz, weil er seine aktuellen Empfehlungen kaum umgesetzt sieht. In der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf kritisiert der RH unter anderem, dass die Organisationsstruktur des Öffentlich-Rechtlichen unverändert beibehalten wird, der Stiftungsrat nicht weniger Mitglieder bekommt und generell das Unternehmen nicht per Gesetz zu Reformmaßnahmen verpflichtet wird. Auch die Auflagen für die Gebührenrefundierung sind dem Rechnungshof zu lasch formuliert. Positiv vermerkt wird unter anderem die Verkleinerung des Direktoriums auf maximal vier Köpfe.

Bedingungen für den Hugo
Der Rechnungshof findet, es sei nicht ausreichend sichergestellt, dass der ORF die Gebührenbefreiungen nur dann refundiert bekommt, wenn tatsächlich eine "nachhaltige Kostenreduktion" und Maßnahmen zur Reorganisation stattfinden. Die erste Tranche - 50 Millionen von insgesamt 160 Millionen Euro bis 2013 - erhalte der ORF zudem bis Mitte 2010, aber erst 2011 könne überprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt würden. Die vorgesehene Refundierung müsse überdies in den Erläuterungen als finanzielle Auswirkung vermerkt werden, wird gefordert.

RSO, Kurz- und Mittelwelle
Zudem kritisiert der RH, dass der "bloße Weiterbestand" des Radio-Symphonieorchesters eine Bedingung für die Gebührenrefundierung ist. Dabei habe dessen Betrieb "allein im Jahr 2007 Nettogesamtkosten i.H.v. 8,54 Mio. Euro" verursacht. Seine Forderung nach Ausgliederung des RSO und klarer Definition des Auftrags sieht der Rechnungshof weiterhin nicht erfüllt - ebenso wenig wie seine Empfehlung, den Betrieb von Kurz- und Mittelwellensender einzustellen.

Kein verbindliches Gesamtkonzept
Weiters vermisst der Rechnungshof im Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist am Montag zu Ende ging, eine ausdrückliche Verpflichtung für den Generaldirektor, ein verbindliches strategisches Gesamtkonzept zu erstellen und dieses dem Stiftungsrat zur Genehmigung vorzulegen. Apropos Stiftungsrat: Der RH bleibt dabei, das oberste Aufsichtsgremium des ORF ist mit 35 Mitgliedern schlicht zu groß, deshalb konnte "insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung nicht in ausreichendem Maß erfüllt werden". Der Gesetzgeber sei gefordert, "ein arbeitsfähiges Aufsichtsgremium vorzusehen".

In Hinblick auf die Aufgaben der Prüfungskommission will der Rechnungshof klargestellt haben, dass deren Arbeit - die Überwachung der Führung der Geschäfte des ORF - nach den Kriterien der "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" zu erfolgen habe. Begrüßt wird in der Stellungnahme, dass künftig die Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags dargestellt werden sollen. Insgesamt aber - "insbesondere vor dem Hintergrund der seitens des ORF erstellten Finanzvorschauen" - weist der Rechnungshof einmal mehr eindringlich auf die "Erforderlichkeit der Umsetzung seiner Empfehlungen hin".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.