SPÖ und ÖVP einig

Regeln für Kinder-Absetzbarkeit stehen

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SPÖ und ÖVP haben sich in der Mitte getroffen. Damit die Betreuungskosten von der Steuer absetzbar sind, muss der Babysitter 16 Stunden lang ausgebildet werden, wenn er jünger als 21 Jahre ist.

SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek haben sich am Freitag auf eine Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuung geeinigt. Die Einigung sieht vor, dass jugendliche Babysitter zwischen 16 und 21 Jahren mindestens 16 Stunden pädagogische Ausbildung nachweisen müssen, damit Eltern die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen können.

Für Ältere reichen 8 Stunden
"Eine 16-jährige Babysitterin braucht mehr Ausbildung für die Betreuung von Kleinkindern als eine Oma. Dies dient zum Schutz der Kinder und auch zum Schutz der Babysitter selbst", so die beiden Damen einhellig. Die Regelung entspreche "den Lebensrealitäten der Menschen". Man habe keine Systemänderung vorgenommen, der niederschwellige Zugang zur Ausbildung von acht Stunden bleibt bestehen".

Die SPÖ hatte sich ursprünglich daran gestoßen, dass laut Marek-Entwurf ein Babysitter-Kurs von acht Stunden ausgereicht hätte, um die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen. Das wurde nun für Babysitter zwischen 16 und 21 Jahren auf mindestens 16 Stunden verdoppelt.

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