Abänderungsantrag

Regierung kommt Lehrern entgegen

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Regierung plant zusätzliche Abschlagsstunden für Oberstufenlehrer.

SPÖ und ÖVP kommen den Lehrern beim umstrittenen neuen Dienstrecht entgegen: Laut einem der APA vorliegenden Abänderungsantrag für den Verfassungsausschuss am DOnnerstag sollen Lehrer der Sekundarstufe 2 (v.a. AHS-Oberstufe, berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS), die Schularbeitsfächer unterrichten, künftig um bis zu zwei Stunden kürzer in der Klasse stehen müssen. Auch in anderen Verhandlungsthemen sind sich SPÖ und ÖVP einig, eine neue Regierung steht unmittelbar bevor.

Abschlagsstunden
Damit beträgt im geplanten Dienstrecht die Lehrverpflichtung zwar wie bisher 24 Stunden. Nach den bis zu zwei Abschlagsstunden für Klassenvorstände (und damit praktisch alle Volksschullehrer), Mentoren und Kustoden sowie für die Tätigkeit als Beratungslehrer gibt es aber weitere Ausnahmen für jene Lehrergruppe, die aufgrund der Erstellung und Korrektur von Schularbeiten den meisten Zeitaufwand hat.

Von der Änderung betroffen sind konkret Lehrer, die in der Sekundarstufe 2 Fächer der Lehrverpflichtungsgruppen I und II unterrichten - das sind etwa Deutsch, Mathematik oder Fremdsprachen. Eine Stunde Unterricht in diesen Fächern wird bei der Lehrverpflichtung mit dem Faktor 1,1 bewertet: Wer also an einer BMHS oder einer AHS-Oberstufe nur solche Fächer unterrichtet, muss nur 20 Stunden in der Klasse stehen - nach dem derzeitigen Regierungsvorschlag wären es (inklusive Abschlag für Klassenvorstandstätigkeit etc.) 22 Stunden gewesen. Umgekehrt sinkt die Fächerzulage für diese Gegenstände von 36 auf 30 Euro pro Stunde. Wer an AHS-Oberstufen/BMHS auch andere Fächer unterrichtet oder wer neben der Ober- auch in der Unterstufe unterrichtet, dessen Lehrverpflichtung sinkt anteilig.

Fachfremde Gegenstände
Weitere Änderungen betreffen den viel kritisierten Einsatz von Lehrern in fachfremden Gegenständen bzw. an anderen Schultypen. Der Abänderungsantrag sieht vor, dass nach einem Semester (fachfremder Gegenstand) bzw. einem Jahr (anderer Schultyp) der jeweilige Pädagoge zustimmen muss.

Außerdem sollen ab 2029 nur mehr Personen mit Master-Ausbildung an den Schulen unterrichten dürfen. Bis dorthin gilt die Regelung, dass auch Bachelor-Absolventen in den Klassen stehen dürfen, wenn sie sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren den Master nachzumachen.

Weiterhin nicht vorgesehen sind Fächerzulagen für jene Lehrer, die an den Volksschulen in den vierten Klassen unterrichten. Die Gewerkschaft hatte solche mit dem Argument gefordert, dass auch diese Pädagogen Schularbeiten erstellen und korrigieren müssen.
 

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