Sparpläne

Regierung kürzt Wohnbaupaket

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Das Budgetbegleitgesetz sieht eine Kürzung um 96 Mio. Euro vor.

 Die Regierung will ihr Wohnbaupaket um 96 Mio. Euro kürzen. Das geht aus dem aktuellen Budgetbegleitgesetz hervor. Demnach wird der einmalige Zweckzuschuss des Bundes an die Länder zur Finanzierung der Wohnbauförderung von 276 Mio. auf 180 Mio. Euro verringert, aufgeteilt auf die Jahre 2015 bis 2018. Das Finanzministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der Parlamentskorrespondenz.

Wohnbauprogramm
Der "einmalige Zweckzuschuss" des Bundes an die Länder von 276 Mio. Euro war bereits 2013 beschlossen worden, auch im Regierungsprogramm hatten sich SPÖ und ÖVP noch zur Umsetzung des Wohnbauprogramms bekannt. In den vergangenen Monaten war wiederholt über eine mögliche Kürzung spekuliert worden. Im Entwurf für das Budgetbegleitgesetz wurde diese nun verankert.

Im Büro von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) verteidigte man die Vorgehensweise: Denn durch die bereits beschlossenen Änderungen beim Gewinnfreibetrag für Selbstständige - das steuerbegünstigte Wertpapiersparen wurde gestrichen, Wohnbauanleihen bleiben aber begünstigt - werde ohnehin mehr Geld in den Wohnbau fließen. Das Finanzministerium erwarte sich diesbezüglich mindestens 300 Mio. Euro jährlich an zusätzlichen Mitteln für den Wohnbau. Damit stehe nun mehr Geld als ursprünglich geplant für den Wohnbau zur Verfügung, hieß es aus dem Finanzministerium.

In den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz werden zur Begründung der Kürzung - neben der Änderung beim Gewinnfreibetrag - auch der aktuelle Spardruck ("budgetäre Restriktionen") sowie die Tatsache genannt, dass die Länder die zusätzlichen Wohnbaugelder ohnehin nicht ausgeschöpft hätten. Die Länder (die die Bundesmittel mit eigenem Geld kofinanzieren müssen, Anm.) hätten erklärt, "den Zweckzuschuss nicht in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können".
 

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