Gusi-Vorschlag

Alle Parteien sind gegen mehr Kanzler-Kompetenzen

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Der Vorstoß von Noch-Kanzler Alfred Gusenbauer für eine Richtlinienkompetenz stößt nur in der eigenen Partei SPÖ auf Interesse.

Eine Richtlinienkompetenz für den Bundeskanzler, sprich ein Durchgriffsrecht gegenüber den Ministern, das hat sich Noch-SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer am Samstag gewünscht. Bei allen anderen Parteien stößt er mit seinem Ansinnen aber laut Ö1 auf wenig Gegenliebe.

ÖVP: Gefährdet Koalition
Noch-Koalitionspartner ÖVP lehnt die Richtlinienkompetenz für den Regierungschef komplett ab. Nur weil Gusenbauer jetzt abtritt, sollte man nicht gleich das System ändern, findet der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger. Mit einer Richtlinienkompetenz sei eine Koalition ständig gefährdet.

Grüne: Bringt Regierungschaos
Ähnlich sieht das auch Grünen-Chef Alexander van der Bellen. Man stelle sich vor, der Wissenschaftsminister werde mit der Schrumpfung der Universitäten beauftragt, will das selbst aber gar nicht. Rücktritte am laufenden Band wären die Folge. Das Beispiel Deutschland zeige, dass eine Regierung mit Richtlinienkompetenz der Kanzlerin auch nicht besser funktioniere, so Van der Bellen.

FPÖ: Regierungspakt wichtig
Es könne nicht sein, dass der Kanzler wie der französische Präsident alles bestimme, meint der Freiheitliche Verfassungssprecher Robert Aspöck. Damit die Regierung funktioniert, brauche es ein gutes Regierungsprogramm und keine Richtlinienkompetenz. Angelpunkt sei die Qualität des Regierungsübereinkommens, das einzuhalten sei.

BZÖ: Richtlinie undemokratisch
Orangen-Chef Peter Westenthaler beurteilt den Vorstoß als gänzlich absurd und undemokratisch. In der Demokratie sollte Vielfalt herrschen, so Westenthaler, es könne nicht so sein, dass der Regierungschef über andere Parteien drüberfährt. Das würde die Vielfalt hemmen."

SPÖ: Für Debatte
Unterstützung für seinen Vorschlag erhält Gusenbauer nur aus seiner eigenen Partei. Eine Richtlinienkompetenz wäre vernünftig, meint SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann, als Letztentscheidung in Streitfällen. Wie genau diese Kompetenz aber aussehen soll, kann Wittmann nicht sagen, das sei auszudiskutieren.

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