08. März 2010 11:18

Im Originalwortlaut 

Rosenkranz: Eidesstattliche Erklärung

Die freiheitliche Kandidatin für die Bundespräsidentschaft, Barbara Rosenkranz, hat am Vormittag wörtlich Folgendes vor einem Notar zu Protokoll gegeben:

Rosenkranz: Eidesstattliche Erklärung
© Reuters
Rosenkranz: Eidesstattliche Erklärung
© APA

"Mein politisches Engagement ist Ausdruck dafür, dass ich meine Liebe zu unserer Heimat, zur Republik Österreich, zu ihrer Neutralität und zu ihrer Freiheit, mit Leben erfülle.

Zu keinem Zeitpunkt habe ich die Grundwerte unserer Republik in Frage gestellt, sondern sie im Gegenteil immer verteidigt. So habe ich auch das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals in Frage gestellt und werde es auch nicht in Frage stellen.

Bedauerlicherweise haben trotz meiner Richtigstellung am 4. März 2010, wo ich gesagt habe, dass ich "Meldungen, nach denen ich die Abschaffung des Verbotsgesetzes fordere, als irreführend und falsch zurückweise", die meisten Medien an ihrer falschen Darstellung festgehalten.

Nochmals weise ich daher jede Interpretation, dass ich dieses Gesetz abschaffen wolle, mit aller Entschiedenheit zurück.

Für mich sind Demokratie, Freiheit und Menschenwürde die Fundamente meines Welt- und Menschenbildes und meiner politischen Arbeit.

Ich verurteile daher aus Überzeugung die Verbrechen des Nationalsozialismus und distanziere mich entschieden von der Ideologie des Nationalsozialismus."


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