Promi-Anwalt am Werk

Rosenkranz angezeigt: "Wiederbetätigung"

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Ihre Ablehnung des NS-Verbotsgesetzes hat der FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidatin eine Anzeige eingebracht.

Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. Er ist der Ansicht, dass die Ablehnung des NS-Verbotsgesetzes durch die FPÖ-Politikerin zumindest eine "Vorbereitungshandlung" zur Wiederbetätigung darstellt. Es sei "offensichtlich, dass Frau Rosenkranz damit spekuliert, dass durch ihre Forderung die Sinnhaftigkeit der Verfolgung neonazistischer Wiederbetätigung infrage gestellt werden soll", so Zanger.

Redefreiheit nur Deckmantel
Nicht zufällig würden die Aussagen von Rosenkranz im Zusammenhang mit dem Urteil gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik stehen, ist Zanger der Meinung. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts hatte eben erst Honsiks ursprünglich verhängte fünfjährige Freiheitsstrafe auf vier Jahre reduziert. Die Diskussion über ihre Forderung wolle Rosenkranz offenbar dazu nutzen, um ihren Gesinnungsgenossen einen thematischen Freiraum zu bieten, um sich unter dem Deckmantel der "Redefreiheit und Pressefreiheit" revisionistisch zu betätigen, so Zanger.

Wunsch der extrem Rechten
Rosenkranz' Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes sei "ein Begehren, das eine zentrale Forderung der extrem rechten Szene darstellt", heißt es in der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien. Zanger sieht auch Unterstützung durch die als rechtsextrem eingestufte "Nationale Volkspartei" (NVP). Die Gruppierung habe auf ihrer Homepage bekanntgegeben, man unterstütze die Freiheitliche Präsidentschaftskandidatin, "weil sie dem Mainstream trotzend, sich weder von ihrem Mann distanzierte, noch ihre Meinung im Bezug auf das Verbotsgesetz änderte und somit voll auf NVP-Linie ist".

Auschwitz-Lüge auch verurteilt
Zanger argumentiert in seiner Sachverhaltsdarstellung, dass eine Ablehnung oder Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes als Akt der Wiederbetätigung, zumindest aber als "Vorbereitungshandlung" angesehen werden müsse. Daran ändere es auch nichts, dass sich Rosenkranz auf die Meinungsfreiheit beruft, da sich auch die Proponenten der sogenannten Auschwitz-Lüge auf ihre "Verfassungsfreiheiten" berufen hätten, ungeachtet dessen aber strafrechtlich verurteilt wurden, "weil nach Meinung des OGH und der einschlägigen Rechtsmeinung in Österreich, die Freiheit dort ihre Grenzen hat, wo sie gegen Normen des Verbotsgesetzes verstößt".

FPÖ bringt Disziplinaranzeige ein
Die FPÖ antwortet auf die von Zanger eingebrachte Anzeige ebenfalls mit rechtlichen Schritten. Vize-Parteichef Norbert Hofer kündigte eine Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer an. Es sei mit dem Berufsbild eines Rechtsanwaltes unvereinbar, "unbescholtene Bürger mit juristisch unhaltbaren Vorwürfen anzupatzen, nur um sich selbst ins mediale Licht zu rücken".

"Völlig ausgeflippte Linke"
Hofer bezeichnete die Proteste gegen Rosenkranz - nicht zuletzt wegen ihrer Forderung nach einer Abschaffung des Verbotsgesetzes - als "linke Hetze", deren Gipfel die Anzeige Zangers sei. Die FPÖ habe offenbar die richtige Wahl getroffen, fühlt sich Hofer bestätigt. Denn anders sei es nicht zu erklären, "dass eine völlig ausgeflippte Linke aus allen Rohren auf Rosenkranz schieße".

Plus Verleumdungsklage gegen Zanger
Die FPÖ will neben der Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer auch noch eine Verleumdungsklage gegen Zanger einbringen. Die Abschaffung oder Änderung eines Gesetzes, und zwar auch des Verbotsgesetzes, zu diskutieren, könne in einer Demokratie nicht im Zusammenhang mit Wiederbetätigung stehen, so das blaue Argument. Gerade ein Rechtskundiger müsse dies wissen. Daher sei davon auszugehen, dass Zanger Rosenkranz wissentlich verleumde.

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