Transparenzpaket

SPÖ & ÖVP streiten um Parteienfinanzierung

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Uneinigkeit herrscht über die Regelung für die Bundesländer.

Knapp eine Woche bleibt der Bundesregierung noch, um sich zum Ministerrat in der kommenden Woche (15. Mai) auf einen Gesetzestext für die neuen Parteienfinanzierungsregeln zu einigen. Uneinigkeit herrscht weiter darüber, wie genau die Bundesländer an die Kandare genommen werden sollen. Während die ÖVP auf Föderalismus bei der Ausführungsgesetzgebung pocht, wünscht sich die SPÖ unmittelbar bindende Vorgaben.

 Parteiengesetz
  Mit der Ausarbeitung des Textes ist der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts beauftragt. Parallel wird auf politischer Ebene verhandelt. So ist das Parteiengesetz heute, Montag, Thema in der Ministerratskoordination. Auch die vor der jüngsten Regierungsklausur aktive Sechsergruppe - bestehend aus den Klubobleuten Josef Cap (S) und Karlheinz Kopf (V) sowie Finanzministerin Maria Fekter, Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (beide V) , Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide S) - könnte nochmals tagen.

 Mindeststandard
  Für Vizekanzler und ÖVP-Obmann Michael Spindelegger ist klar, das die Regelungen des Bundes ein Mindeststandard sind, den auch die Länder übernehmen müssen. Die Länder könnten dann aber für sich strengere Regeln beschließen, meinte Spindelegger am Montag. Ein Sprecher des Vizekanzlers erläuterte, aus ÖVP-Sicht seien nur noch legistische Fragen offen.

   Bei der SPÖ ortet man dagegen deutliche Unterschiede. Man wolle ein Bundesgesetz, das von sich aus auch für alle Bundesländer gilt, so ein Sprecher des Kanzlers. Auf Landesebene müssten dann lediglich allfällige Verschärfungen in Sachen Parteispenden beschlossen werden. Außerdem sollte das neue Parteiengesetz bereits per 1. Juli 2011 in Kraft treten, und nicht erst ab 2013. Nach den gestrigen wohlwollenden Worten des oberösterreichischen VP-Landeshauptmanns Josef Pühringer ortet man in der SPÖ vor allem den niederösterreichischen Landeschef Erwin Pröll (V) als Blockierer einer solchen Regelung.

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