Finanzskandal

Salzburger Zockerin packt aus

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Ultimatum an Burgstaller - Monika R. verteidigt sich - Neues Material belastet sie.

Sie habe „nicht verbotenerweise“ mit Wohnbaugeld spekuliert, sagt die Zockerin. Eine interne Notiz des Landes konterkariert diese Behauptung.

Gleich mehrere Knalleffekte gestern im Salzburger Finanz-Krimi: Salzburgs Finanzchef Eduard Paulus wurde suspendiert und die gefeuerte Landesbeamtin Monika R. (41) sprach erstmals öffentlich zu den Vorwürfen: „Es ist nachweisbar, dass die Mittel der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) nur für die Wohn­bauförderung verwendet wurden“, so Monika R.

Am Tag davor hatte ihr Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) vorgeworfen, verbotenerweise mit 445 Millionen spekuliert zu haben, die sich Monika R. im Namen des Landes von der OeBFA offiziell für die Wohnbauförderung geliehen haben soll. Als Juristin sprach Burgstaller im Konjunktiv und verwies auf die Unschuldsvermutung – dennoch: starker Tobak.

Beamtin stellt Salzburger Landeshauptfrau Ultimatum
Das wollte R. nicht hinnehmen. Über Anwalt Herbert Hübel stellte sie ein Ultimatum: Entweder Burgstaller nimmt den Vorwurf zurück (oben), oder es folgt eine Klage. „Sie wird für ihre Behauptung vor Gericht bezahlen müssen“, so Hübel zu ÖSTERREICH. Gleichzeitig legte Monika R. die Bilanzen des Wohnbaufonds offen, die ihre Position auf den ersten Blick bestätigen.

349 Millionen Euro wurden im Kreis geschickt
ÖSTERREICH erhielt eine interne Notiz: 349 Mio. Euro sollen zwischen der Landes-Hypo, dem Wohnbaufonds und der Landesbuchhaltung de facto im Kreis geschickt worden sein – und letztlich sind sie wohl im Spekulationskasino der Banken gelandet. Damit würde die Bilanz, die Monika R. vorgelegt hatte, glatt in sich zusammenbrechen.

Was stimmt, müssen die Gerichte klären. Gegen Monika R. ermittelt die Justiz – es gilt die Unschuldsvermutung. Zu ihrer Klage gegen Burgstaller heißt es aus deren Umfeld, die Landeshauptfrau habe keine Schuldzuweisung getroffen und auf die Unschuldsvermutung hingewiesen.

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