SPÖ und BZÖ

Scharfe Kritik an neuem Rauchergesetz

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Das Antiraucher-Gesetz wird weit weniger hart als bisher von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky angekündigt. Nur die Wirte jubeln.

Künftig wird der Schutz der Nichtraucher in Lokalen in Österreich mit Strafen durchgesetzt: Wie aus dem Entwurf für das Rauchergesetz hervorgeht, können sowohl Gastwirte als auch Gäste künftig belangt werden, wenn sie die Rauchervorschriften missachten. Dafür darf in Lokalen, die über eine geeignete Lüftung verfügen, weiter geraucht werden, wie aus dem Entwurf hervorgeht.

Die Strafen
Die Strafe für Wirte, die den baulichen Nichtraucherschutz missachten oder nicht ausschildern, beträgt demnach 500 bis 5.000 Euro; für Gäste, die gegen das Nichtrauchverbot verstoßen: 100 bis im Wiederholungsfall 1.000 Euro. Vollzogen werden sollen die Strafen für Wirte und Gäste ab 1. Juli 2008.

> Exklusiv: Der Entwurf im Wortlaut

Übergangsfristen
Eine zusätzliche Schonfrist gibt es für Betriebe in denkmalgeschützten Häusern: Sie haben Zeit für eine Umstellung bis 2015. Ausgewiesen werden müssen die Zonen schon in der Übergangsfrist. Die Hälfte der Plätze ist als Nichtraucherbereich auszuschildern.

Kleinere Gaststätten und Lokale unter 75 Quadratmetern müssen zwar nicht umbauen, sich aber als Raucher- oder Nichtraucherlokal deklarieren. Auch dies ist ab 1. Jänner 2008 verpflichtend auszuschildern.

Kritik von SPÖ: zu mild
Die SPÖ ist mit dem Entwurf zum neuen Raucher-Gesetz von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) nicht zufrieden. "Das Gesetz geht uns zu wenig weit", sagte SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser bei einer Pressekonferenz am Donnerstagvormittag. Sie stößt sich vor allem an den langen Übergangsfristen bis 2013 bzw. 2015 zur Umrüstung der Gastronomiebetriebe. Oberhauser verlangt, dass Gastronomiebetriebe solange komplette Nichtraucherlokale sein müssten, bis es Gegebenheiten für eine räumliche Trennung gibt. Dass Wirte bis zum Ende der Übergangsfristen nur 40 Prozent des Gästebereiches als Nichtraucherbereich kennzeichnen müssen, ist ihr ebenfalls zu wenig. Nicht geklärt ist für sie, wie die Strafen bei Nichtbeachtung des Rauchverbotes kontrolliert werden sollen. Und: die Gesetze in den meisten EU-Ländern seien strenger als in Österreich.

Kritik von BZÖ: zu streng
Das BZÖ kritisiert die geplanten Strafen von bis zu 5.000 Euro bei Verstößen gegen Rauchverbote in Lokalen scharf: Diese seien "absolut inakzeptabel". Offenbar plane Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky eine "SOKO Rauchverbot", kritisierte BZÖ-Chef Peter Westenthaler am Donnerstag die geplante Novelle. Für Westenthaler ist es ein "riesiger Erfolg" des BZÖ, dass ein generelles Rauchverbot in Lokalen nicht kommen soll. Auch habe der Protest der Partei dazu geführt, dass ein angekündigte Konzessionsentzug für Gastronomen, die ihren Gästen das Rauchen im Lokal nicht verbieten, nicht im Gesetz enthalten ist.

Wirte jubeln
Erfreut über die geplanten gesetzlichen Regelungenen zu Raucherzonen in Lokalen haben sich am Donnerstag die Gastronomen gezeigt. Fachverbandsobmann Helmut Hinterleitner sprach in einer Aussendung von einer vernünftige Lösung: "Dieser Entwurf bringt eine klare Verbesserung des Nichtraucherschutzes, allerdings mit Augenmaß." Kritik übte er an den Strafen.

Die räumliche Trennung größerer Lokale in Nichtraucher- und Raucherbereiche sowie auch lüftungstechnische Maßnahmen würden für weitere Verbesserungen sorgen. Durch die Übergangsfristen sei sichergestellt, dass Betriebe bei Investitionen nicht überfordert würden, so Hinterleitner. Nicht zufrieden ist der Fachverband mit den geplanten Strafen für Wirte: Diese bedürften "aus Sicht der Gastronomie aber jedenfalls noch einer Korrektur", meint Hinterleitner.

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