Salzburg

Schnell verliert Namensstreit mit FPÖ

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Der FPS wurde vorläufig verboten, die Bezeichnung "Freiheitliche" zu verwenden.

Im Rechtsstreit um die Parteinamen der FPÖ und der Salzburger Abtrünnigen unter Ex-Landeschef Karl Schnell hat die FPÖ einen Teilerfolg verbucht. Nachdem das OLG Linz eine Verwechslungsgefahr geortet und die Causa an die 1. Instanz zurückgewiesen hatte, erließ das Landesgericht Salzburg eine einstweilige Verfügung: Der FPS wurde vorläufig verboten, die Bezeichnung "Freiheitliche" zu verwenden.

Die einstweilige Verfügung sei ab sofort und längstens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Hauptverfahrens wirksam, informierte am Freitag Gerichtspecher Imre Juhasz. Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei, "Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen" werde der beklagten Partei "Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) - Liste Dr. Karl Schnell" verboten, die Bezeichnung "Freiheitliche" oder ähnliche Bezeichnungen als ihren Namen oder als Bestandteil ihres Namens zu verwenden.

Gegen diese Einstweilige Verfügung kann die beklagte Partei einen Rekurs einlegen, der grundsätzlich aber keine aufschiebende Wirkung hat. Falls sich die FPS nicht an die Verfügung hält, kann eine Beugestrafe begehrt werden.

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