EU-Beschluss

Schubhäftlinge werden bis zu 18 Monate eingesperrt

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18 statt 10 Monate lautet seit Donnerstag die neue Obergrenze für das Verweilen von Schubhäftlingen in Österreich.

Die EU-Innenminister haben sich auf die umstrittene Abschiebe-Richtlinie geeinigt. Sie sieht eine Obergrenze von bis zu 18 Monaten für die Schubhaft und ein bis zu fünf Jahren dauerndes Wiedereinreiseverbot in die EU vor. Bisher war die Schubhaft in Österreich viel kürzer: nur 10 Monate. In Ratskreisen hieß es, auch Österreich habe dem Kompromiss zugestimmt.

Durch die neue EU-Richtlinie wird Österreich aber nicht dazu gezwungen, die Haftdauer automatisch auf 18 Monate auszuweiten. Es könnten dadurch allerdings Mehrkosten entstehen.

Rechte für Minderjährige
In der Richtlinie sind auch bestimmte Rechte für die Schubhäftlinge vorgesehen. So soll die Haft für Minderjährige nur in Ausnahmefällen und als "letztes Mittel" mit der kürzest möglichen Dauer erlaubt werden, Freizeitaktivitäten und Zugang zu schulischer Bildung müssen garantiert werden. Familien gesondert untergebracht werden. Internationale und Nicht-Regierungsorganisationen sollen die Möglichkeit bekommen, die Hafteinrichtungen zu besuchen.

"Einheitliche Mindeststandards"
Der ÖVP-Europaabgeordnete Hubert Pirker begrüßte die Einigung, die zwischen den Innenministern und dem Europaparlament zuvor ausgehandelt worden war. "Illegalität wird zukünftig europaweit nicht mehr hingenommen: Mitgliedstaaten erteilen nunmehr entweder Aufenthaltstitel oder sie schieben konsequent nach einheitlichen europäischen Mindeststandards ab", erklärte er.

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