12. März 2010 15:15
Die elektronische Fußfessel für Häftlinge soll bis zum Sommer in Österreich
eingeführt werden. "Für den Strafvollzug hat eine neue Ära begonnen",
meinte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) am Freitag. Derzeit
könnte die elektronische Überwachung auf etwa 300 bis 500 Insassen
angewendet werden - rein theoretisch auch auf den ehemaligen Bawag-Chef
Helmut Elsner.
Ob ein Häftling seine Strafe elektronisch überwacht zu Hause verbüßen kann,
hängt von mehreren Faktoren ab. Es können nur Personen eine Fußfessel
beantragen, die maximal zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten
verurteilt worden sind oder deren noch abzusitzender Strafrest maximal zwölf
Monate beträgt. Generell ausgenommen sind Personen im Maßnahmenvollzug und
Sexualstraftäter, betonte Bandion-Ortner.
Alarm bei Manipulationsversuchen
Neben dem Strafausmaß muss der
Täter auch eine Reihe von sozialen Bedingungen erfüllen. Voraussetzung sind
ein Arbeitsplatz mit zumindest 30 Wochenstunden, eine Wohnmöglichkeit und
das Einverständnis von etwaigen Mitbewohnern. Bei der elektronischen
Überwachung muss der Häftling dann zu bestimmten Zeiten zu Hause sein.

Fußfessel mit stationärer Einheit / Foto: APA
Bei allen nicht richterlich genehmigten Ausgängen - wie etwa einem
Arztbesuch oder das Aufsuchen des Arbeitsplatzes - oder bei
Manipulationsversuchen wird sofort Alarm geschlagen. "Wir versuchen
dann, mit dem Häftling Kontakt aufzunehmen", sagte Generalleutnant
Peter Prechtl, stv. Leiter der Vollzugsdirektion. Reagiert der Betroffene
nicht, wird er umgehend zur Fahndung ausgeschrieben. Die elektronische
Überwachung kann auch bei Untersuchungshäftlingen zum Einsatz kommen. Hier
muss der Richter bei der ersten Haftprüfung die Entscheidung treffen, wobei
der U-Häftling ähnliche Kriterien erfüllen muss wie ein Strafhäftling.
Peilsender am Fuß
Und so funktioniert die Fußfessel: Am Fuß
des Freigängers wird ein Peilsender montiert, der wie ein schwarzes Band
aussieht. Im Haus des zu Überwachenden steht eine Empfangsstation. Der
Peilsender sendet regelmäßig Funksignale an die Station, die direkt mit
einem Computer der Justiz verbunden ist.
Zu Beginn der Überwachung wird eine Signalentfernung eingestellt, die der
Freigänger nicht überschreiten darf. Diese kann bei den Häftlingen
variieren. Entfernt sich der zu Überwachende zu weit vom Signal, wird Alarm
geschlagen. Ein Tag Überwachung kostet 50 Euro. Das ist etwa halb so viel
wie ein Tag in der Gefängniszelle.