Heeres-Referendum

So funktioniert die Volksbefragung

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Stimmberechtigt ist man ab 16 Jahren. Hier alle Details zum Referendum.

Seit 1989 gibt es die gesetzliche Grundlage für österreichweite Volksbefragungen, durchgeführt wurde bisher noch keine. Die Regeln für die Premiere, die Anfang 2013 über die Bühne gehen soll, wenn die Regierung die Haltung der Österreicher zur Wehrpflicht erkundet, sind im Bundes-Verfassungsgesetz und im Volksbefragungsgesetz niedergeschrieben. Für die Wähler funktioniert das Ganze ähnlich wie eine Wahl: Sie werden an einem Sonntag ins Wahllokal gehen und ein Kreuzerl auf einen Zettel machen.

Den Anfang macht der Nationalrat, der auf Antrag der Regierung oder von Abgeordneten eine "Volksbefragung über eine Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung" beschließen kann, wie es im Artikel 49b des Bundesverfassungsgesetzes heißt. Dafür reicht eine einfache Mehrheit aus.

So muss Frage formuliert sein
In diesem Antrag muss auch die Fragestellung enthalten sein. Möglich sind zwei Varianten: Entweder eine Entscheidungsfrage, die mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten ist oder zwei alternative Lösungsvorschläge, von denen einer anzukreuzen ist. Nicht befragt werden darf das Volk laut Verfassung übrigens über Wahlen sowie über "Angelegenheiten, über die ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden hat".

Der Nationalratsbeschluss muss analog zu einem neuen Gesetz vom Bundespräsident abgesegnet werden: Er ordnet damit offiziell die Befragung an. In der Folge legt die Regierung den Stichtag sowie den Wahltag fest. Letzterer muss auf einen Sonntag oder einen Feiertag fallen. Dann wird das Ganze im Bundesgesetzblatt kundgemacht, worauf das Innenministerium bzw. die Wahlbehörden ans Werk gehen können und die Befragung einleiten.

Mindestalter 16 Jahre
Stimmberechtigt sind alle Personen ab 16, die am Tag der Befragung das Wahlrecht besitzen. Auch die Teilnahme via Wahlkarte ist möglich, hier gelten die selben Regeln wir bei der Nationalratswahl. Das heißt, die Wahlkarte muss bis Befragungsschluss bei den Wahlbehörden eingelangt sein. Außerdem muss der Befragungstext ab zwei Wochen vor dem Termin mindestens zehn Tage lang öffentlich zur Einsicht aufliegen - wobei diese Bestimmung in Zeiten des Internets wohl an Relevanz verloren hat. Theoretisch wäre es auch möglich, gleich mehrere Volksbefragungen an einem Termin zu erledigen. Dann müssten die Stimmzettel unterschiedlich eingefärbt werden.

 Bei der Auszählung des Ergebnisses wird in Fall einer Entscheidungsfrage ermittelt, wie oft mit "Ja" und "Nein" geantwortet wurde. Bei der zweiten Frage-Variante wird ermittelt, welcher Vorschlag mehr Zustimmungen hat. Bindend ist das Ergebnis nicht - aber SPÖ und ÖVP haben versichert, dass sie in der Frage der Wehrpflicht dem Volkswillen Folge leisten werden.

VIDEO: Das sagen die Österreicher zur Wehrpflicht-Diskussion

Ministerrat zur Bundesheer-Volksbefragung


 
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