Kommt in Verfassung

So sieht das neue Zocker-Verbot aus

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SPÖ und ÖVP einigten sich auf Verbot von Spekulationen mit Steuergeld.

Am Schluss erklärten sich alle zum Sieger: Vier Regierungsmitglieder hoben am Freitag im Finanzministerium das „Zocker-Verbot“ nach dem Salzburger Finanzskandal aus der Taufe: Maria Fekter, Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sowie Andreas Schieder und Rudolf Hundstorfer (SPÖ) einigten sich in Punkten, die noch Tags zuvor unüberwindbar schienen:

  • Verfassungsgesetz: Obwohl es die ÖVP abgelehnt hat, kommt jetzt doch eine Verfassungsbestimmung. Allerdings eine, die nicht in die Finanzautonomie der Länder eingreift. So könnte verankert werden, dass alle Gebietskörperschaften ihre Gelder „konservativ veranlagen müssen“.
  • 15a-Verträge: Die Details des Spekulationsverbotes – also was die Länder genau machen dürfen– soll dann in sogenannten 15a-Verträgen zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden. Eine solche „Lösung auf Augenhöhe“ hatte sich ÖVP-Chef Michael Spindelegger unter Eindruck des Widerstandes aus NÖ gegen ein Verfassungsgesetz gewünscht.

FPÖ-Strache beantragte Sondersitzung für Jänner

  • Richtlinie. Länder, die sich Geld bei der Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) ausleihen, unterliegen deren Regeln. Dazu soll es ein Bundesgesetz geben, so wie es Fekter verlangt hatte.
  • Eine endgültige Einigung innerhalb der Regierung soll es in der ersten Jännerwoche geben – Gespräche mit den Ländern folgen nach Dreikönig. Beschlossen werden könnten die Gesetze schon am 10. Jänner: Für diesen Tag verlangt die FPÖ eine Sondersitzung zum Spekulationsverbot.

Günther Schröder

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