Flüchtlinge

Sobotka: Zurückweisungen nach Ungarn möglich

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Obwohl Dublin-Überstellungen gestoppt wurden - Sobotka sieht  Ungarn als "sicheres Drittland".

Österreich überstellt derzeit zwar keine Asylwerber nach Ungarn, Zurückweisungen an der Grenze sollen im Fall der "Notverordnung" aber möglich sein. Das hat das Innenministerium Mittwoch auf APA-Anfrage bestätigt. Das Höchstgerichtsurteil bezüglich Dublin-Überstellungen vom Herbst seht dem aus Sicht des Ressorts nicht entgegen. Minister Wolfgang Sobotka (ÖVP) sieht Ungarn als "sicheres Drittland".

Laut einer EU-Vereinbarung ("Dublin III-Verordnung") ist jenes Mitgliedsland für die Abwicklung der Asylverfahren zuständig, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal EU-Territorium betritt. Allerdings haben Flüchtlinge in Ungarn kaum Chancen auf Asyl (im Vorjahr gab es 545 positive Entscheidungen, in Österreich 17.750). Zudem hat der Verwaltungsgerichtshof Ungarn als für Flüchtlinge nicht sicher eingestuft und die Überstellung einer afghanischen Familie im vorigen September gestoppt. Seitdem wurden nach Angaben eines Ministeriumssprechers keine Dublin-Rückführungen nach Ungarn mehr durchgeführt.

Zurückweisungen an der österreichisch-ungarischen Grenze soll es, wenn die "Notverordnung" zur Einhaltung der Flüchtlings-Obergrenze in Kraft tritt, aber trotzdem geben. "Aus dem Umstand, dass es eine Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu Dublin-Überstellungen nach Ungarn gibt, leitet sich nicht ab, dass bei einer Grenzkontrolle bei Einreise von Ungarn nach Österreich jeder das Recht hat, einzureisen", so ein Ministeriumssprecher auf APA-Anfrage. Die abgewiesenen Flüchtlinge müssten dagegen beim jeweils zuständigen Landesverwaltungsgericht berufen.

Sobotka begründete das am Mittwoch im "Standard" auch mit Aussagen des ungarischen Justizministers. "Außerdem hat mir der Justizminister in Budapest versichert, dass sein Land ein sicheres Drittland sei - daher können wir nach Ungarn zurückweisen", meinte Sobotka. Wann die Notverordnung in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar. Nötig ist dazu ein Regierungsbeschluss, der frühestens nach Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes erfolgen könnte. Man beobachte die Situation laufend und werde dann situationsbedingt entscheiden, hieß es dazu auf APA-Anfrage im Ministerbüro.
 

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