Einigung

Spendenabzug nur für Transitflüchtlinge

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NGOs und Ministerium konnten sich über Spendenabzug einigen.

Die Aufregung um das Abziehen von Spenden bei Förderungen an Hilfsorganisationen hat sich gelegt. In einer Verhandlungsrunde am Mittwochvormittag ist zwischen den NGOs und dem Finanz- und Innenministerium klargestellt worden, dass der Spendenabzug nur für Transitflüchtlinge gilt. Die Sonderrichtlinie für die Förderverträge soll bis Jahresende 2016 verlängert und präzisiert werden, hieß es zur APA.

Missständlich formuliert
Ausgelöst wurde die Aufregung um den Spendenabzug durch einen "missverständlich formulierten Brief" des Innenressorts, nun sei das Thema aber nach der heutigen knapp zweistündigen Gesprächsrunde erledigt. "Das sehen auch die Ministerien so", sagte Gerry Foitik vom Roten Kreuz zur APA.

Es sei klar, dass Sachspenden, Zeitspenden und für Transitflüchtlinge zweckgewidmete Geldspenden der Regierung nicht nochmals verrechnet würden. "Das wäre Förderbetrug", so Foitik. Ihm zufolge geht es hierbei aber nur um "ganz geringe Beträge". Foitik schätzt, dass "wenige zehntausend Euro" an Spendengeldern explizit für Transitflüchtlinge zweckgewidmet gespendet wurden.

Der Direktor der Volkshilfe Österreich, Erich Fenninger, erklärte in einer Stellungnahme: "Es wurde klargestellt, dass Spenden, die direkt für Notquartiere oder Transitflüchtlinge geleistet wurden, auch dort eingesetzt werden. Daran bestand auch niemals ein Zweifel. Aber ein genereller Einsatz von Spendenmitteln für Aufgaben des Staates in der Flüchtlingsbetreuung scheint vom Tisch zu sein, und das begrüßt die Volkshilfe."

Gute Lösung
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) war schon am Rande der Ministerratssitzung von einer "guten Lösung" überzeugt. Wichtig sei, dass die NGOs "rasch und unbürokratisch" die Gelder erhalten, sagte sie.

Die Sonderrichtlinie der Regierung, auf der die Förderverträge mit den Hilfsorganisationen basieren, läuft mit Ende März aus, soll aber bis Ende des Jahres verlängert werden. Laut Innenministerium gibt es eine Einigung auf eine Übergangslösung. Ein erster Entwurf, die Richtlinie zu präzisieren, wurde den NGOs übergeben. Nächsten Donnerstag soll das Papier erneut besprochen werden.

Bei der Adaption der Sonderrichtlinie geht es laut Foitik neben der Verlängerung um Präzisierungen bei Transitflüchtlingen. Auch der Abrechnungsmodus dürfte vereinfacht werden. Obwohl derzeit kaum neue Flüchtlinge ankommen, soll die aufgebaute Infrastruktur, etwa die Transitquartiere, aufrechterhalten werden. Da Leistungsverträge vergaberechtlich nicht möglich seien, bleibe es aber bei einer "Behelfslösung", so Foitik.

 

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