Zivildienstpflicht

Staat muss Zeugen Jehovas entschädigen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Zivildienstpflicht.

Österreich muss zwei junge Männer entschädigen, die trotz ihrer Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas zum Zivildienst eingezogen wurden. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Er wies die Regierung in Wien an, jedem der Kläger 4.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Die 32 und 33 Jahre alten Österreicher hatten geltend gemacht, aktive Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften könnten von der Pflicht zum Wehr- oder Zivildienst enthoben werden. Dass dies bei ihnen nicht der Fall gewesen sei, werteten sie als Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Zeugen Jehovas stehen kurz vor der staatlichen Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Ende Jänner ist ein Entwurf der entsprechenden Verordnung des Kultusamtes in Begutachtung gegangen. Seit 1998 sind die Zeugen Jehovas in Österreich, die laut Volkszählung 2001 rund 23.000 Anhänger haben, eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Schon seit 1978 kämpft die Gruppe dafür, als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden. Nach zehnjähriger Beobachtungszeit könnte es bald tatsächlich so weit sein.

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