Strache-Prozess

Stadler zu 14 Monaten bedingt verurteilt

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Politiker soll FPÖ-Boss Strache mit Paintball Fotos genötigt haben.

Ewald Stadler ist im Nötigungs-Prozess im Zusammenhang mit den sogenannten "Wehrsport"-Fotos von FP-Chef Heinz-Christian Strache wegen Nötigung und falscher Zeugenaussage am Mittwochabend zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Diese wird auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der Zweitangeklagte Robert Stenzl, ein Mitarbeiter Stadlers. Er wurde zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt, ebenfalls bei einer Probezeit von drei Jahren.

Richterin Andrea Philipp sah es in ihrer Urteilsbegründung als erwiesen an, dass Stadler und Stelzl am 22. Dezember 2006 mit dem nunmehrigen FPÖ-Vizeobmann Johann Gudenus in Wien zusammengetroffen waren und dabei die Drohungen der Foto-Veröffentlichung in den Raum gestellt hätten.

Die Richterin schenkte damit der Darstellung Gudenus Glauben, wonach Stelzl und Stadler bei dem von Gudenus behaupteten Zusammentreffen in einem China-Restaurant in Wien die entsprechenden Fotos vorgelegt hätten - mit der Forderung an Strache, die Förderwürdigkeit der Freiheitlichen Akademie, deren Präsident Stadler damals war, noch am selben Tag öffentlich via Aussendung zu bekunden.

Außerdem hätten die Angeklagten verlangt, bis zum 23. Dezember im zuständigen Bundeskanzleramt die Fördermittel für die "alte" Akademie zu beantragen. Die FPÖ-Spitze hatte damals ja bereits die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet gehabt.

Philipp erklärte in ihrer Urteilsbegründung unter anderem, dass "mit Sicherheit angenommen werden kann, dass sich die Fotos schon vor Weihnachten in seinem Besitz (Stadlers, Anm.) befanden" - eben diesen Punkt hatte dieser abgestritten. Auch wurde Stadler der falschen Beweisaussage in einem vorangegangenen Medienprozess für schuldig erkannt.

Der Strafrahmen für schwere Nötigung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, als mildernd wertete die Richterin bei Stadler das lange Zurückliegen der Tat.

Stadlers Anwalt meldete umgehend volle Berufung gegen das Urteil an. Der Zweitangeklagte Stelzl erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
 

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