Sechs Schuldsprüche

Stimmzettel nach Wahl verbrannt

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Für die Mitglieder der Wahlkommission setzt es bedingte Freiheitsstrafen.

 Wegen der Verbrennung von zwei überzähligen Stimmzetteln bei der NÖ Gemeinderatswahl 2010 sind am Montag am Landesgericht Korneuburg sechs Mitglieder der damaligen Sprengelwahlkommission eines Ortes im Bezirk Gänserndorf des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Sie wurden - nicht rechtskräftig - zwischen acht Monaten (Vorsitzender) und drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Treibende Kraft
  Der Kommissionsvorsitzende sei die treibende Kraft gewesen, führte Richter Gernot Braitenberg aus. Die Staffelung der Strafen sei durch die vorliegenden Milderungsgründe bedingt sowie durch die Selbstanzeigen. Eine Wahlkommission habe Pflichten - auch ohne Schulung wussten die Angeklagten, dass Stimmzettel nicht vernichtet werden dürfen und der ordnungsgemäße Wahlverlauf zu beurkunden ist. Unmittelbarer Schaden sei dadurch jenen vier Wählern entstanden, von denen die Stimmen stammten.

Wahlzeugen freigesprochen
  Die ebenfalls angeklagten sieben Wahlzeugen wurden freigesprochen. Sie hätten laut Gemeinderatswahlordnung nicht die Aufgabe, die Richtigkeit des Wahlvorgangs zu bestätigen, sondern fungieren nur als Wahlbeobachter ihrer Parteien und haben auch keine Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Die - in der Wahlordnung gar nicht vorgeschriebene - Unterzeichnung einer Niederschrift sei nicht als Beitrag zu werten, weil dies nach und nicht vor der amtsmissbräuchlichen Handlung geschehen sei.

   Der Vorwurf von späteren Falschaussagen bei der Verwaltungsbehörde wurde fallengelassen, weil - so der Richter - bei der damaligen Rechtsbelehrung der Hinweis darauf gefehlt habe, dass sich die Beschuldigten nicht selbst belasten müssten (Entschlagungsrecht).

   "Keine Frage" war für Braitenberg , dass es sich insgesamt um einen "unbefriedigenden Vorgang" gehandelt habe. "Applaus bekommt niemand, strafrechtlich relevant war aber nur das Verhalten der Wahlkommission". Und: "Der gesetzlich richtige Weg wäre der einfachere gewesen."

   Vier Beschuldigte nahmen die Urteile an, zwei nahmen Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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