Forderung

Strafe bei Unterbezahlung

Teilen

Das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping betrifft auch heimische Unternehmen.

Das Sozialministerium hat ein "Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping" vorgeschlagen, wonach Firmen eine Verwaltungsstrafe zahlen müssen, wenn sie ihre Mitarbeiter unter dem Kollektivvertrag bezahlen. Offizieller Anlass ist die Öffnung der Grenzen für osteuropäische Arbeiter ab 1. Mai 2011. Das Gesetz trifft aber heimische Firmen genauso wie ausländische.

Kritik der Wirtschaftskammer
Das Gesetz ist am Mittwoch in Begutachtung gegangen und soll noch im Herbst durch den Ministerrat, damit es am 1. Jänner 2011 in Kraft treten kann. Da es ohne Akkordierung mit den Wirtschaftsvertretern in Umlauf ging, ist Streit programmiert. Die Wirtschaftskammer ist sauer: "Die große Masse der Arbeitgeber ist mit zusätzlichen Kontrollen sowie neuen Prüfungen und Verwaltungsstraftatbeständen bedroht, um wenige Einzelfälle zu erwischen", kritisierte Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser.

Anzeigen
Ausländische Firmen müssen laut Gesetz ihre Mitarbeiter nach österreichischem Kollektivvertrag bezahlen, wenn sie in Österreich ein Projekt abwickeln. Ein zu gering bezahlter Arbeiter müsste aber selber den entgangenen Lohn einklagen - was in der Realität praktisch nie geschieht. In Zukunft soll laut Gesetzesvorschlag die Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB Unternehmen kontrollieren und beim WGKK-Dienstleistungszentrum den Lohn nachrechnen lassen. Bei Bezahlung unter dem niedrigsten KV-Mindestlohn soll es eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde geben. Die Verwaltungsstrafe soll 5.000 bis 50.000, bei Wiederholung bis zu 100.000 Euro betragen. Ob die KIAB dafür genug Mitarbeiter hat sei noch offen, heißt es im Sozialministerium.

240 Mio Euro Schaden
Die zu geringe Entlohnung von Arbeitnehmern durch ausländische Unternehmen dürfte in Österreich einen volkswirtschaftlichen Schaden - etwa durch entgangene Sozialleistungen oder gestiegene Arbeitslosigkeit - von 240 Mio. Euro im Jahr verursachen. Aber auch heimische Unternehmen zahlen unter KV, oder missbrauchen Schein-Selbstständigkeit und verursachen dadurch noch einmal gut 200 Mio. Euro Schaden, schätzt das Sozialministerium. Und für heimische Firmen werden die gleichen Regeln gelten.

"Mit dem Gesetz fördern wir den fairen Wettbewerb zu österreichischen Bedingungen" interpretiert Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) seinen eigenen Vorschlag. Er habe damit "Maßnahmen zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes ausgearbeitet". Der österreichische Arbeitsmarkt solle nicht abgeschottet, sondern vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.

Maßnahmen gegen Lohndumping
Auch die Wirtschaftsvertreter bekennen sich zu Maßnahmen gegen Lohndumping. Allerdings sieht IV-Generalsekretär Markus Beyrer in dem Gesetzesentwurf eine "unnötige Bürokratie für alle Unternehmen". WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser findet, das Gesetz ist "überzogen und schießt deutlich über das Ziel hinaus". Große offene Forderung der beiden Institutionen: Strafen sollten auch im Ausland durchgesetzt werden können. Dafür bezweifelt die Wirtschaft, dass nach der Grenzöffnung für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsländern ein Ansturm auf den heimischen Arbeitsmarkt zu erwarten sei.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.