Bestechlichkeit

Strasser zu 3,5 Jahren Haft verurteilt

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Der ehemalige Innenminister wurde neuerlich schuldig gesprochen.

Das Urteil fiel Donnerstagabend, kurz vor 20 Uhr: Richterin Helene Gnida verdonnerte den früheren EU-Abgeordneten zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft. Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass sich Strasser als damaliger ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament „zur entgeltlichen Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung“ bereit erklärt hatte.

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Der Schöffensenat legte außerdem ausdrücklich fest, dass eine Fußfessel für Strasser für die Hälfte der verhängten Strafe ausgeschlossen sei. Der Ex-Innenminister nahm das Urteil erstaunlich ruhig an, er verzog keine Mine, machte nur einige Notizen. Richterin Gnida über das Urteil: „Es ist unzweifelhaft, dass er Einfluss genommen hat.“

Strassers Verteidigungsversuche, wonach er sich von einem ausländischen Geheimdienst verfolgt gefühlt habe, hatte das Gericht von ­Anfang an nicht geglaubt: „Strasser baute ein Kartenhaus auf“, sagte die Richterin, „das schon im Voraus zusammenstürzte.“ Strassers Verteidiger wird gegen das Urteil berufen und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Damit ist jetzt wieder der Oberste Gerichtshof am Zug.

Pleite, Pech und Pannen zu Beginn des Prozesses
Begonnen hatte der zweite Prozess gegen Strasser mit Pannen: Via Videokonferenz versuchte Richterin Gnida, jene zwei britischen Undercover-Journalisten einzuvernehmen, die Strasser mit versteckter Kamera gefilmt hatten – vergeblich, es gelang nicht, eine brauchbare Leitung aufzubauen. Möglicherweise hat das Auswirkungen auf die Berufung. Im ersten Prozess war Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

ÖSTERREICH: Ihre Reaktion auf das Urteil?
Thomas Kralik: Es ist erstaunlich, dass die Vorgaben des Obersten Gerichtshofes nicht richtig umgesetzt wurden. Das Gericht ist da richtiggehend drübergefahren. Der OGH hat gefordert, dass das konkrete Amtsgeschäft angesprochen wird. Das ist überhaupt nicht geschehen. Natürlich sind wir enttäuscht. Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe sind deutlich überzogen.

ÖSTERREICH: Werden Sie gegen das Urteil ­berufen?
Kralik: Wir warten jetzt die schriftliche Ausfertigung des Urteils ab und werden Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Dann geht das Ganze zum OGH.

ÖSTERREICH: Was, glauben Sie, ist da noch drinnen?
Kralik: Am Ende des Tages natürlich ein Freispruch. Ich glaube, die Chancen sind sehr gut.

ÖSTERREICH: Beraten Sie sich jetzt nach dem Urteil mit Strasser?
Kralik: Jetzt schlafen wir eine Nacht drüber und am Freitag werden wir in aller Ruhe reden.

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