Prüfverfahren

Streit um Literatur bei Zentralmatura

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Die Volksanwahltschaft hat nun ein Prüfverfahren in der Causa eingeleitet.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer leitet ein "Prüfverfahren zum Bedeutungsverlust der Literatur im Deutschunterricht" ein. "Ich habe die zuständige Bundesministerin für Bildung und Frauen um Stellungnahme ersucht, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um das völlige Verschwinden des Literaturunterrichts zu verhindern", so Fichtenbauer in einer Aussendung am Donnerstag.

Die Regeln für die Zentralmatura hält der Volksanwalt für bedenklich: "Literarische Texte können nicht durch Leserbriefe, Roman-Bruchstücke oder Gebrauchsanweisungen ersetzt werden."

Bei der ab 2014/15 an den AHS und ab 2015/16 an den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) verpflichtenden Zentralmatura ist erstmals die Verpflichtung zur Stellung einer literarischen Aufgabe festgeschrieben. Künftig gibt es drei sogenannte "Themenpakete", die aus je zwei voneinander unabhängigen, gleichwertigen Aufgaben bestehen. Eine Aufgabe in einem der drei Themenpakete muss eine literarische Themenstellung beinhalten. Gleichzeitig muss dann aber noch die andere Aufgabe des Themenpakets absolviert werden. Damit kann nicht mehr wie bisher eventuell die gesamte Deutsch-Matura mit einer Literaturaufgabe absolviert werden.

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