Urteil schriftlich

Telfer-Minarett-Streit endete vor Zivilgericht

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Der zivilrechtliche Minarett-Streit zwischen dem Telfer Bürgermeister Opperer und FPÖ Landesparteichef Hauser stand am Montag zur Verhandlung.

Der Minarett-Streit zwischen dem Telfer Bürgermeisters Stephan Opperer (V) und dem FPÖ-Landesparteichef Gerald Hauser hat am Montag vor dem Innsbrucker Landesgericht ein vorübergehendes Ende gefunden. Die zivilrechtliche Klage lautete unter anderem auf Unterlassung und Widerruf. Hauser soll bewusst Falschaussagen über Opperer in der Auseinandersetzung um den Bau des Gebetsturms in Telfs getätigt haben. Die Verhandlung wurde gegen 16.00 Uhr geschlossen. Das Urteil erfolgt schriftlich.

Hauser soll in der Vergangenheit wiederholt behauptet haben, dass Opperer bezüglich des Minarettbaus befangen gewesen sei. Die Kanzleigemeinschaft, die Opperer gemeinsam mit seinem Vater und einem dritten Partner geleitet hat, soll den Türkisch-Islamischen Verein für kulturelle und soziale Zusammenarbeit (ATIB) als Baubewerber bei der baubehördlichen Genehmigung vertreten haben. Hauser stützte seine Argumentation unter anderem auf einen Bescheid der Innsbrucker Bezirkshauptmannschaft aus dem Jahr 1999, indem die Kanzlei Opperer irrtümlich als Bevollmächtigter des Vereins ATIB aufschien.

"Absurde Vorwürfe"
Diese Vorwürfe seien Opperer zufolge absurd. Hauser habe wissentlich Dinge behauptet, die falsch seien und dadurch seine Kanzlei geschädigt. "Wir haben mehrere Klienten deswegen verloren", sagte Opperer. An den Telfer Bürgermeister seien sogar Drohungen bis hin zu Morddrohungen gerichtet worden. "Unsere Kanzlei hat mit Sicherheit niemals den Baubewerber vertreten", argumentierte Opperer. Er selbst sei daher zu keinem Zeitpunkt befangen gewesen.

"Ich habe Opperer auch nicht formal juristische Befangenheit vorgeworfen sondern lediglich von einer politischen Befangenheit gesprochen", betonte der FPÖ-Parteiobmann. Seine Kritik habe Hauser auch immer an den ÖVP-Obmann in seiner Funktion als Bürgermeister gerichtet und nicht an seine Anwaltskanzlei. Er finde nach wie vor nichts Schlechtes daran, einen Politiker aufzufordern, über seine politische Befangenheit nachzudenken. "Ich habe nur behauptet, Opperer solle darüber nachdenken, Anstand und Sauberkeit in sein Agieren miteinzubeziehen", sagte Hauser.

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