Noch keine Auslieferung

Terrorverdächtiger bleibt in Haft

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Der verhaftete Tschetschene legte Beschwerde gegen die Auslieferung ein.

Der zu Monatsbeginn als Terrorverdächtiger verhaftete Tschetschene mit Wohnsitz in Neunkirchen/NÖ bleibt vorerst in Übergabehaft. Darüber hinaus sei in einer Haftverhandlung am Dienstag in Wiener Neustadt die Auslieferung für zulässig erklärt worden, teilte Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichts, auf Anfrage mit. Dem Beschuldigten wird angelastet, in Belgien Anschläge auf einen NATO-Zug geplant zu haben. Er war auf dem Flughafen Wien aufgrund eines EU-Haftbefehls festgenommen worden.

Laut Barwitzius ist Rechtsmittel gegen beide Entscheidungen eingebracht worden. Nun sei das Oberlandesgericht (OLG) am Zug.

Auslieferung nach Belgien
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft soll der laut belgischen Medienberichten 32-jährige Tschetschene an Belgien übergeben werden. Man habe geprüft, ob die dem Mann vorgeworfenen Taten in den Geltungsbereich des europäischen Haftbefehls fallen und danach die Auslieferung beantragt, hatte Erich Habitzl, Sprecher der Wiener Neustädter Anklagebehörde, schon vor einigen Tagen betont.

Terror-Verdacht
Der Tschetschene steht dem Innenministerium zufolge im Verdacht, logistische Unterstützungsmaßnahmen bei Bestrebungen für einen islamischen Staat im Kaukasus geleistet zu haben. Der Mann, der bis zu seiner Festnahme als anerkannter Flüchtling in Neunkirchen gelebt hat, gilt als Anhänger des tschetschenischen Rebellenführers Doku Umarow.

Die Verhaftung des Verdächtigen erfolgte am 1. Dezember auf dem Flughafen Wien in Schwechat. Der Tschetschene war aus dem Ausland zurückgekehrt. Bereits im Vorfeld hatte die Polizei - heimlich, um ihn nicht zu warnen - sein Haus durchsucht und dabei Computer und Handys sichergestellt. Diese sollen den belgischen Ermittlern zur Verfügung gestellt werden

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