17. März 2010 15:16
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat neuerlich einen Bescheid des
Innenministeriums aufgehoben, mit dem einer Transsexuellen die Änderung
ihres Personenstands verweigert wurde, weil keine geschlechtsumwandelnde
Operation durchgeführt worden ist. Das Höchstgericht verweist in dem
aktuellen Erkenntnis auf seine bisherige Rechtsprechung, wonach kein
Operationszwang bestehe. Rechtsanwalt Helmut Graupner, der die Beschwerde
für seine Mandantin eingebracht hatte, zeigte sich am Mittwoch in einer
Aussendung erfreut.
Kein Operationszwang
Graupners Mandantin - eine
Mann-zu-Frau-Transsexuelle - hatte schon früher die Änderung der
Personenstandsurkunden und des Vornamens beantragt, was vom Innenministerium
mit der Begründung abgelehnt worden sei, dass keine geschlechtsumwandelnde
Operation durchgeführt wurde, so der Rechtsanwalt. Der
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) habe festgestellt, dass es keinen
Operationszwang gibt und die Bescheide des Ministeriums aufgehoben. Das
Innenministerium lehnte laut Graupner daraufhin die Anträge neuerlich mit
der gleichen Begründung ab, obwohl es an Urteile des Höchstgerichts gebunden
sei - Graupner wandte sich wieder an die Höchstgerichte.
Während ein entsprechendes Verfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem
Rechtsanwalt zufolge noch anhängig ist, habe der VwGH nun mit einer "Blitzentscheidung"
im "Eilverfahren" nur zwei Monate nach Beschwerdeeinbringung
entschieden.
Bescheid rechtswidrig
In dem Erkenntnis vom 17. Februar
unterstreicht der VwGH auf seine Rechtsprechung, wonach eine Operation nicht
erforderlich ist, der Bescheid des Innenministeriums werde wegen
Rechtswidrigkeit aufgehoben. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass es sich
auch bei der vorangegangen Entscheidung des VwGH um eine "bindende"
gehandelt habe. "Die offene Missachtung der mehr als eindeutigen
gefestigten Rechtsprechung des VwGH war nichts anderes als blanke Willkür
zum Nachteil der transsexuellen Frau", kritisierte Graupner.
Im Fall jener Transsexuellen, der eine Änderung des Personenstands seitens
des Innenministeriums wegen einer fehlenden geschlechtsumwandelnden
Operation verweigert worden war, gibt es nun eine Lösung. Die Änderung auf
einen weiblichen Vornamen sowie des Geschlechts im Geburtenbuch seien mit
Dienstag, 16. März, genehmigt worden, erklärte Rudolf Gollia, Sprecher des
Innenministeriums, am Mittwoch gegenüber der APA.
Meinungsänderung
Dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in
einem aktuellen Erkenntnis abermals einen Bescheid des Innenministeriums,
mit dem die Änderungen für die Transsexuelle verweigert worden waren,
aufgehoben hat, habe offenbar dazu "beigetragen, dass eine Meinungsänderung
eingetreten ist", meinte Gollia. Die Genehmigung sei heute, Mittwoch, an die
Betroffene geschickt worden, weiters sei die zuständige Magistratsabteilung
in Wien angewiesen worden, die Änderungen vorzunehmen. Auch die
Höchstgerichte habe man informiert.
Die entsprechenden Erkenntnisse der Höchstgerichte würden in Zukunft die
Grundlage für die Entscheidungen bilden, betonte Gollia. Auf die Frage, ob
dies bedeute, dass derartige Änderungen zukünftig einfacher für die
Betroffenen sein werden und das Ministeriums nicht mehr eine Operation als
Voraussetzung ansehe, meinte der Sprecher: Aus den Berufungsentscheidungen
sei ersehbar, dass man davon abgegangen sei. Ob auf gesetzlicher Ebene
etwaige Änderungen geplant seien, vermochte Gollia nicht zu sagen.