Verletzung der Ehre

Ungeborener Emil verklagt die Republik Österreich

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Das Bezirksgericht Bregenz hat als Pflegschaftsgericht die Klage genehmigt. Emil wird mit einem "offenen Rücken" zur Welt kommen.

Im Fall des ungeborenen behinderten Emil hat dessen Kurator Paul Sutterlüty am Landesgericht Feldkirch nun die Klage gegen die Republik Österreich wegen Verletzung seiner Ehre und Würde eingebracht. Das Bezirksgericht Bregenz habe als Pflegschaftsgericht die Klage genehmigt, teilte Rechtsanwalt Sutterlüty am Freitag mit. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht. Die Geburt von Emil steht wahrscheinlich in der kommenden Woche bevor.

Wird mit "offenem Rücken" geboren
Der kleine Vorarlberger wird laut Pränatal-Diagnose mit einem "offenen Rücken" geboren werden. Er könnte wegen dieser schwerwiegenden Behinderung bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, zudem könnten seine Eltern Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der Pränatal-Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre. Emils Eltern Sabine und Andreas Karg sehen in diesem Umstand eine Diskriminierung ihres Sohnes.

Recht auf Ehre und Würde verletzt
Hintergrund der Klage ist das umstrittene Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern im März 2008 wegen eines Fehlers in der Pränatal-Diagnose Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach. "Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden", betonen Emils Eltern. Geht es nach ihnen, soll das Gericht feststellen, dass Emil durch die bestehende Gesetzeslage in seinem Recht auf Ehre und Würde verletzt wird.

Auf Problem aufmerksam machen
Selbst aber wenn die Klage am Landesgericht Feldkirch gewonnen würde, hätte dies natürlich keine automatische gesetzliche Neuregelung zur Folge, so Sutterlüty. Man wolle bis zum OGH gehen und damit auf das Problem aufmerksam machen. Mit der Klage soll eine Diskussion über den Umgang mit ungeborenen behinderten Kindern in Gang gesetzt werden, vor allem auf Ebene des Gesetzgebers hoffen Emils Vertreter auf eine Reaktion. Welche Lösung am Ende stehen könnte, sei noch völlig unklar, so Sutterlüty. Ein möglicher Ansatz wäre laut Sutterlüty etwa die Einführung eines Fonds, bei dem die Allgemeinheit den Mehraufwand für ein behindertes Kind trägt, damit müssten dann keine Schadenersatzregelungen mehr in Zusammenhang mit Kindern zur Anwendung kommen.

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