Entscheidung

Uni Graz führt Studien-Gebühren wieder ein

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 Rektorin Neuper: "Uni kann auf das Geld nicht verzichten."

Der Senat der Karl-Franzens-Universität Graz hat am Mittwoch die Wiedereinführung von Studiengebühren für Langzeit-Studenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten beschlossen. Laut Information von Uni und ÖH fiel die Entscheidung mit 15:11 Stimmen gegen den Widerstand der Studierenden-Vertreter. Vertagt und damit ausgesetzt wurde die Entscheidung hingegen an der Med-Uni Graz.

Ab Herbst müssen damit Studenten, die aus einem Nicht-EU-Land kommen oder die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben, Gebühren in der Höhe von 363,36 Euro zahlen. Das betrifft voraussichtlich knapp 15 Prozent der Studierenden.

"Untätigkeit der Politik"
"Die Untätigkeit der Politik hat diesen Schritt erforderlich gemacht. Er ist dem Senat nicht leicht gefallen, aber ohne dieses Geld können wir das bestehende Angebot in Forschung und Lehre nicht aufrecht erhalten", erklärte Senatsvorsitzende Monika Hinteregger in einer Aussendung. Rektorin Christa Neuper meinte, dass die Uni Graz auf das Geld nicht verzichten könne. Hochgerechnet auf ein Jahr leisteten Studierende der Uni Graz so einen Beitrag in der Höhe von etwa 3,5 Mio. Euro bei einem jährlichen Gesamtbudget von rund 184 Mio. Euro. Sollte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Regelung aufheben, sichert das Rektorat allen Studierenden - auch denen, die keine Beschwerde vor dem VfGH erheben - die Rückzahlung zu.

ÖH: "Armutszeugnis"
ÖH-Vorsitzender Stefan Thum zeigte sich enttäuscht und ortete ein "Armutszeugnis für die Universität, welche sich damit dem Druck aus dem Ministerium beugt, anstatt - wie andere - ein mutiges Signal gegen diese politische Unkultur zu setzen." Die Einhebung entbehre jeder rechtlichen Grundlage, man werde alle betroffenen Studierenden bei Klagen bis zum VfGH unterstützen, so die ÖH.

Zuvor hatte sich schon der Senat an der Medizinischen Universität Graz mit der Wiedereinführung von Studiengebühren befasst, diese aber aufgrund "mangelnder Rechtssicherheit" vertagt. Damit müssen die Studenten vorerst keine Gebühren bezahlen. Beschlossen hat der Senat hingegen eine Resolution zur Sicherstellung der Finanzierung der Universitäten, "wobei diese durch flächendeckende Studienbeiträge gestützt werden kann". Voraussetzungen dafür seien Rechtssicherheit, soziale Abfederung durch Ausbau des Stipendiensystems und gleich hohe Gebühren für alle Studien von maximal 500 Euro pro Semester.

Derzeit ist nicht klar, ob Unis im Rahmen ihrer Autonomie überhaupt Gebühren einführen dürfen. Dies wird voraussichtlich erst der VfGH entscheiden, dessen Anrufung bereits von mehreren Seiten angekündigt wurde. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) hatte die Unis unter Berufung auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer aufgerufen, autonom Studiengebühren einzuheben. Die SPÖ beruft sich hingegen auf Gutachten, wonach gar keine Gebühren mehr eingehoben werden dürfen.

Mehr als die Hälfte der österreichischen Universitäten hat über Studiengebühren für das Wintersemester 2012/13 bereits entschieden. Neben der Uni und der TU Graz werden die Universität Wien und die Wirtschaftsuniversität (WU) Wien Gebühren in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester einheben - dies allerdings ebenfalls nur für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Ländern. Keine Gebühren geben wird es an der TU Wien, der Uni Klagenfurt, der Montanuni Leoben, den Musik-Unis Wien und Graz, der Kunstuni Linz, der Akademie der Bildenden Künste, der Universität für angewandte Kunst, den Medizin-Unis Innsbruck und Graz sowie der Uni Salzburg.

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