Zum zweiten Mal

Van Staa's "Schwein"-Sager vor Gericht

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Ein Publizist hatte dem damaligen Tiroler Landeshauptmann vorgeworfen, den damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer "Schwein" genannt zu haben. Gegen seine Verurteilung wegen übler Nachrede hat er berufen.

Die Frage "Schwein" oder "Schweigen" beschäftigt erneut die Tiroler Justiz. Der in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilte Publizist Markus Wilhelm hat berufen. Das Oberlandesgericht soll jetzt klären, ob der Schuldspruch gerechtfertigt war. Wilhelm hatte nach der ersten Verhandlung kritisiert, dass Beweismittel gefälscht worden seien.

Joschka Fischer Schwein genannt?
Van Staa soll in einer Rede vor Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins im September 2007 den damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer als Schwein bezeichnet haben. Van Staa bestritt das stets und erklärte, er habe lediglich "Schweigen" gesagt. Markus Wilhelm, vehementer Kritiker der Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag) und Publizist, veröffentlichte einen MP3-Mitschnitt dieser Ansprache im Internet, was ihm einen Prozess wegen übler Nachrede einbrachte.

Geschnittenes Band vor Gericht?
Der streitbare Landwirt aus dem Ötztal wurde in erster Instanz schuldig gesprochen und berief. Nach dem Urteil im Oktober vergangenen Jahres hatte Wilhelm kritisiert, dass dem Richter ein manipuliertes Band vorgespielt worden sei. Auf dem Mitschnitt habe das entscheidende Wörtchen "das" vor "Schwein" beziehungsweise "Schweigen" gefehlt.

"Dieses 'das' ist deswegen so wichtig, weil das von van Staa behauptete 'das Schweigen' an dieser Stelle der Rede überhaupt keinen Sinn ergibt. Auf 'Schweign' kann man - mit sehr viel Fantasie und wenn man beide Ohren zudrückt höchstens kommen, wenn das störende 'das' herausgeschnipselt ist. Deswegen war diese Manipulation so notwendig", erklärte Wilhelm auf seiner Homepage.

Beweismittel unabsichtlich verfälscht
Wilhelm erstattete Anzeige, und die Innsbrucker Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen Fälschung von Beweismitteln auf. Diese Ermittlungen wurden zwar eingestellt, allerdings räumte das für den Mitschnitt verantwortliche Büro für Interne Angelegenheiten "technische Fehler" ein. Beim Kopieren des Files vom USB-Stick auf CD sei das passiert. Es habe jedoch "keine bewusste Manipulation" stattgefunden, befand die zuständige Staatsanwaltschaft Feldkirch.

Originalband nicht im Akt?
Laut Wilhelm lag dem Gericht das von ihm im Internet veröffentlichte MP3-File nie vor. Auf der dem Strafakt beigeschlossenen CD befänden sich lediglich drei vom "Original deutlich abweichende" Versionen: Eine ohne das "das", eine extrem verlangsamte Version und eine vom BIA produzierte rauschunterdrückende Fassung. Das Original, wie es von Anfang an und nach wie vor auf www.dietiwag.at zu hören sei, finde sich nirgendwo in den Unterlagen der Anklage oder bei Gericht, so der Publizist.

Über die Berufung wird "nicht-öffentlich" geurteilt. Bis wann das Urteil feststehen wird, ist noch nicht abschätzbar.

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