Wahl-Anfechtung

Van der Bellens Angelobung am 8. Juli wackelt

Teilen

Norbert Hofer und Kollegen könnten ab 8. Juli die Rolle des Staatsoberhaupts übernehmen.

Die FPÖ hat am Mittwoch die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Partei will die gesamte Stichwahl wiederholen lassen, in der ihr Kandidat Norbert Hofer gegen Alexander Van der Bellen knapp unterlag. FP-Chef Heinz-Christian Strache sprach von einer "Unzahl von Unregelmäßigkeiten und Pannen". Ohne diese hätte Hofer gewinnen können, gab er sich überzeugt.

4 Wochen Zeit
Verfassungsrechtler Heinz Mayer meinte in der "ZiB2", dass angesichts der umfassenden Vorwürfe der Freiheitlichen aus seiner Sicht der VfGH kaum in den vorgesehenen vier Wochen einen Entscheid fällen werden können. In diesem Fall könnte Wahlsieger Alexander Van der Bellen nicht rechtzeitig angelobt werden und das Kollegium der Nationalratspräsidenten würde die Rolle des Staatsoberhaupts vorerst übernehmen.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erwartet hingegen eine rasche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Anfechtung der Bundespräsidentenwahl durch die FPÖ. Sein Ministerium arbeite derzeit eine vom Gerichtshof binnen einer Woche angeforderte Stellungnahme aus, sagte Sobotka am Donnerstag in München. Es sei keine Angelegenheit der Politik, sondern ausschließlich eine des Verfassungsgerichtshofs.

"Augenzwinkernd" auch nur die geringsten Verstöße gegen geltende Wahlvorschriften hinzunehmen, sei "vollkommen undenkbar", fügte Sobotka hinzu. Wenn vorgeschrieben sei, dass Briefwahlstimmen am Montag und nicht am Sonntag auszuzählen seien, dann sei dies "ohne Wenn und Aber" so einzuhalten. Jedem stehe das Recht zu, die Wahl anzufechten, wenn er glaube, dass dadurch das Ergebnis berührt sein könnte, sagte er.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.