Wahl-Aufhebung

Verfassungsexperte: "Problematische Judikatur"

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Österreichs Verfassungsexperten sind sich bei Aufhebungsgründen uneinig

Unter den heimischen Verfassungsexperten herrscht nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) Uneinigkeit, was die Gründe dafür betrifft. Der VfGH hat die Wahl aus zwei Gründen aufgehoben, erstens wegen Formalfehler bei der Briefwahlauszählung und zweitens, weil das Innenministerium Teilergebnisse an Medien und Forschungsinstitute weitergegeben hatte.

Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger hält den zweiten Aufhebungsgrund für "sehr relevant". Bei einer "so knappen Wahl" wie der Bundespräsidenten-Stichwahl könnten die ab 14 Uhr bekannten Informationen dazu geführt haben, dass Sympathisanten von Norbert Hofer nicht mehr zur Wahl gingen, weil ihr Kandidat in Führung lag und gleichzeitig Anhänger von Alexander Van der Bellen animiert wurden, sozusagen eine "Aufholjagd" zu starten, sagte Öhlinger am Freitag zur APA.

Formalfehler

Beim ersten Grund für die Aufhebung, den Formfehlern in zahlreichen Bezirken, hätte Öhlinger darauf gehofft, dass der Verfassungsgerichtshof seine "problematische Judikatur" richtig stellt. Er hält es für falsch, dass eine Formalverletzung ohne Hinweis auf tatsächliche Manipulation für eine Aufhebung ausreicht, wie er sagte. Dass dem VfGH reine Formfehler reichen, könnte in Zukunft zu vielen "mutwilligen Wahlanfechtungen" führen, warnte der Verfassungsexperte.

Für Verfassungsjurist Heinz Mayer wurde die Entscheidung sehr klar begründet. "Da gibt es nichts zu meckern", so Mayer. Dass es bei 70.000 Stimmen die Möglichkeit für Manipulationen gegeben habe, sei ein "Hammer". Aus seiner Sicht sei es nicht problematisch, dass keine konkreten Manipulationen nachgewiesen werden müssen. Solche seien nicht immer feststellbar. "Ich denke, es geht nicht anders und ist deshalb seit 90 Jahren auch ständige Rechtsprechung", sagte Mayer. Den zweiten Aufhebungsgrund, die Weitergabe von Ergebnissen an Medien, hält Mayer für nicht überzeugend. Er glaube nicht, dass dadurch Wähler beeinflusst wurden.

Die Botschaft des VfGH sei: "Bei Wahlen gibt es keine Spompanadeln", erklärte Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk im APA-Gespräch. Die Judikatur, dass es keinen konkreten Hinweis auf Manipulation braucht, sei durch das Erkenntnis "gefestigt" worden. Die Richter hätten die Schrauben sogar noch ein Stück weit fester gedreht, so Funk. Dass die Wahl aufgehoben werde, sei ihm klar geworden, nachdem der Informationsabfluss an Medien bekannt wurde. Funk verwies auch darauf, dass der VfGH bei beiden Punkten auf die geringe Stimmendifferenz Bezug genommen hat.
 

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