Mietrecht

Vermieter muss künftig Therme erhalten

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Ministerrat hat vereinbart, dass für Thermen-Reparatur der Vermieter aufkommen muss.

Die langjährige Diskussion, wer nun für Erhaltung und Wartung von Thermen zuständig ist, sollte bald beendet sein. Der Ministerrat hat am Dienstag vereinbart, dass für die Reparatur der Vermieter aufkommen muss, für die Wartung dafür der Mieter.

Klarstellung
Auch zwei Höchstgerichtsurteile hatten keine endgültige Klärung der Zuständigkeiten gebracht. Dass jetzt die Koalition doch eine Klarstellung zusammengebracht hat, wertete Kanzler Werner Faymann (SPÖ) nach dem Ministerrat als gute Zeichen für die weiteren Verhandlungen zur Reform des Mietrechts, die derzeit auf die parlamentarische Ebene verlagert sind.

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) zeigte sich ebenfalls hoffnungsfroh, dass bei dieser zähen, weil von unterschiedlichen Interessenslagen geprägten, Materie bis zum Frühling mehr weitergehen könnte als derzeit absehbar sei. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hatte bereits vor der Regierungssitzung eingestanden, dass man das Ziel, mit einem neuen Mietrecht billigeren Wohnraum zu erreichen, noch nicht erreicht habe.

War die Thermen-Regelung eher Anliegen der SPÖ, auch wenn sich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) heute über die erreichte Rechtssicherheit freute, gilt eine weitere heute vom Ministerrat beschlossene Neuregelung eher als Wunsch der ÖVP. Festgelegt wurde, dass das Eigentum etwa an Kellerabteilen, Garagen oder Dachböden nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden muss.

Davon profitiert laut Mitterlehner rund eine Million Wohnungseigentürmer. Denn laut einem Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) wären so zu den Wohnungen gehörende Keller, Gärten etc., wenn nicht beim Kauf ins Grundbuch eingetragen, der Allgemeinheit zugefallen.

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