"Ein guter Tag"

Verwaltungsgerichte werden reformiert

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Durch die beschlossene Reform gibt es zukünftig elf Verwaltungsgerichte.

Mit den Stimmen aller fünf Fraktionen hat der Nationalrat am Dienstag die seit Jahrzehnten angestrebte Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen. Berufungssenate und Sonderbehörden gehen damit ab 2014 in insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf. Die Freude darüber fiel so gut wie einhellig aus, auch Staatssekretär Josef Ostermayer (S) zeigte sich mit dem nun gefundenen Kompromiss hoch zufrieden.

Verwaltungsreform
Vertreter der Regierungsfraktionen waren lediglich in der Einschätzung uneinig, ob es sich um die größte Verwaltungsreform seit 1920 (Beschluss der Bundesverfassung, SPÖ-Sicht) oder 1925 (Festlegung der Bund-Länder-Kompetenzverteilung, ÖVP-Sicht) handelt. Sonst war die Freude über die laut SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann "wirklich herzeigbare Reform unserer Verfassung" groß. Den Parlamentariern auch der Opposition dankte Wittmann für die "äußerst konstruktive, kompromissbereite Vorgangsweise im Dienste der Sache".

"Der heutige Tag ist ein guter Tag für Österreich", sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Das österreichische Rechtsschutzsystem werde an europäische Standards angeglichen, die Gesetzesvorlage sei eine der bestvorbereiteten überhaupt.

Einstimmig beschlossen
Seitens der Opposition, die dem Vorhaben geschlossen die notwendige Zweidrittelmehrheit verschaffte, betonte Peter Fichtenbauer (F) den großen Ernst, mit dem man sich an den Reformbestrebungen beteiligt habe. Auch er sprach von einem großen Tag. "Seien wir froh, dass wir in dieser Republik leben."

Für die Grünen betonte Daniela Musiol das gute Klima in den Verhandlungen, eigene Anliegen etwa bei der Bundeskompetenz für UVP-Verfahren habe man einbringen können. Lediglich Herbert Scheibner (B) stieß sich am Pathos. Dass seit den 1920er Jahren keine größere Reform geschafft worden sei, wertete er eher als Warnzeichen.

11 Verwaltungsgerichte
Durch die Reform werden mehr als 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden aufgelöst. Sie gehen in insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf. Dies geschieht per 1. Jänner 2014, zuvor müssen Hunderte Gesetze abgeändert werden. In jedem Bundesland wird ein Verwaltungsgericht erster Instanz eingerichtet, im Bund ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Sie ersetzen die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder, den Unabhängigen Finanzsenat, das Bundesvergabeamt, den Asylgerichtshof sowie zahlreiche sonstige Sonderbehörden des Bundes.

Der Instanzenzug ist künftig grundsätzlich zweistufig: Wer gegen einen Bescheid einer Behörde - etwa einen Bau- oder Steuerbescheid - berufen will, muss sich (abgesehen von Gemeinde-Angelegenheiten) nicht mehr an die nächst höhere Verwaltungsinstanz wenden, sondern kann gleich vor ein unabhängiges Verwaltungsgericht ziehen. Oberste Instanz in allen Verwaltungsverfahren bleibt der Verwaltungsgerichtshof, der mit der Reform grundsätzlich auch wieder für Asylsachen zuständig wird. Anrufbar wird der VwGH aber nur unter bestimmten Voraussetzungen sein - etwa wenn uneinheitliche Rechtsprechung vorliegt oder der Rechtsfrage eine grundsätzliche Bedeutung zukommt.

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