Urteil

VfGH: Leopoldstadt-Wahl muss nicht erneut wiederholt werden

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Die Wahl in der Leopoldstadt muss kein 3. Mal durchgeführt werden.

 Die Bezirksvertretungswahl in der Wiener Leopoldstadt muss nicht noch einmal wiederholt werden. Diese Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag veröffentlicht. Damit ist die EU-Austrittspartei (EUAUS) mit ihrer Anfechtung des Urnengangs vom 18. September 2016 vor dem Höchstgericht abgeblitzt.

Der VfGH begründet die Zurückweisung der Anfechtung mit formalen Gründen. Die Antragstellerin habe die Frist zur Anfechtung versäumt, hieß es in einer Pressemitteilung. EUAUS hatte den Urnengang - er war bereits eine Wiederholung der Bezirksvertretungswahl vom 11. Oktober 2015 - wegen georteter Unregelmäßigkeiten bei den Wahlkarten bzw. der Briefwahl kippen wollen.

 

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