"Verfassungswidrig"

VfGH kippt steirisches Bettelverbot

Teilen

Das Verbot widerspreche der Menschenrechtskonvention, so das Urteil.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Bettelverbot in der Steiermark aufgehoben. Ein derartiges Verbot "ohne Ausnahme ist unsachlich und widerspricht der Menschenrechtskonvention", so die Begründung. Die sogenannten Erlaubniszonen, die Gemeinden erlassen könnten, würden daran nichts ändern. Der Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher zeigte sich am Donnerstag nach Bekanntwerden der Entscheidung völlig aus dem Häuschen: "Das ist das größte Geschenk seit Jahren."

Generelles Verbot verfassungswidrig
In anderen Bundesländern hatte der VfGH im Vorfeld schon mehrere Verfahren durchgeführt. Dabei wurde entschieden, dass es keine Bedenken gegen Regelungen gebe, die bestimmte Formen der Bettelei - wie etwa Betteln mit Kindern - verbieten. In der Steiermark dagegen besteht ein generelles Bettelverbot, die Einrichtung von Erlaubniszonen ist nicht verpflichtend. Genau das sei aber verfassungswidrig.

Keine "Reparaturfrist"
Außerdem entschied der VfGH, dass er keine "Reparaturfrist" gibt. Das heißt, es ist die Vorgängerregelung des Landes-Sicherheitsgesetzes wieder in Kraft zu setzen. Sie stellt aufdringliches Betteln und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe, enthält aber kein generelles Bettelverbot. Pucher kam im Gespräch mit der APA - Austria Presse Agentur kaum aus dem Jubeln: "Sie haben einen glücklichen Menschen vor sich. Ein jahrelanger Kampf hat zu einem positiven Ende geführt."

Der Armenpfarrer wies ausdrücklich darauf hin, dass der anlassgebende Antrag eines Bettlers eigentlich ausschließlich auf die Kappe der Vinzi-Gemeinschaft gehe. "Wir haben uns um die gesamte Organisation und um die Kosten gekümmert, der Rom half uns, in dem er seinen Namen und Identität zur Verfügung stellte", erklärte Pucher.

Die stärksten Bilder des Tages

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.