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VfGH kippt türkis-blaues "Sicherheitspaket"

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Bestimmungen über "Bundestrojaner" sowie Auswertung von Video- und Section-Control-Daten über Autofahrer verfassungswidrig.

Wien. Weite Teile des türkis-blauen "Sicherheitspakets" sind verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter am Mittwoch bekannt gegeben. Aufgehoben wurden unter anderem Bestimmungen über den "Bundestrojaner" sowie über die automatische Auswertung von Video-und Section-Control-Daten über Autofahrer.
 
SPÖ und NEOS hatten die von ÖVP und FPÖ 2018 beschlossenen Überwachungsmaßnahmen beim Verfassungsgerichtshof angefochten.
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